Mehrwertsteuer in der Gastronomie – DEHOGA kritisiert Steuererhöhung scharf und warnt vor fatalen Folgen

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DEHOGA-PrĂ€sident Zöllick: „Die Mitglieder des Bundestages haben das letzte Wort.“

(Berlin, 17. November 2023) Die Empörung in der Gastronomiebranche ist immens – die Ampelspitzen haben sich geeinigt, den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7% Ende 2023 auslaufen zu lassen. „Die vereinbarten Priorisierungen sind so weder nachvollziehbar noch vermittelbar. Respekt und WertschĂ€tzung fĂŒr das, was unsere Gastgeber mit ihren BeschĂ€ftigten leisten, hat die Politik mit dieser Entscheidung nicht gezeigt“, kritisiert Guido Zöllick, PrĂ€sident des DEHOGA Bundesverbandes und warnt vor den dramatischen Folgen.

„Statt Steuerfairness zu schaffen und Essen einheitlich mit 7% zu besteuern, werden mit der Steuererhöhung auf 19% ab 1. Januar 2024 Tausende Existenzen gefĂ€hrdet, der Verlust von LebensqualitĂ€t und gastronomischer Vielfalt provoziert.“ Dramatische Umsatzeinbußen in der Branche und bei ihren Partnern, Jobverluste, Betriebsaufgaben, Insolvenzen sowie marode regionale WirtschaftskreislĂ€ufe sind vorprogrammiert. „Diese 19%-Entscheidung macht deutliche Preiserhöhungen notwendig. Damit trifft sie Normal- und Geringverdiener besonders hart“, erklĂ€rt Zöllick. Nur mit den 7% Mehrwertsteuer sei es bislang gelungen, die enormen Kostensteigerungen nicht 1:1 an die GĂ€ste weiterzugeben.
Besonders groß ist die EnttĂ€uschung, da die Branche bis Mittwoch eine breite UnterstĂŒtzung der Ampelspitzen erfahren hatte. Offenbar ist diese mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gekippt, die Umwidmung von Corona-Krediten in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fĂŒr Klimaprojekte als verfassungswidrig zu erklĂ€ren. Nun fehlen rund 60 Milliarden Euro im Sondervermögen fĂŒr Klimaausgaben. â€žDies darf nicht auf unserem RĂŒcken ausgetragen werden!“, moniert Zöllick. „Wir geben ernsthaft zu bedenken: Der erwartete fiskalische Effekt von Mehreinnahmen mit einer Steuererhöhung auf 19% kann genau ins Gegenteil umschlagen, indem durch Umsatzverluste die Erwartung von Mehreinnahmen nicht eintritt. ErtragsrĂŒckgĂ€nge bedeuten auch weniger Steuereinnahmen in Bund, LĂ€ndern und Kommunen. Betriebe, die nicht mehr existieren, können auch keine Steuern zahlen.“

Mit der Steuererhöhung geraten insbesondere die vielen kleinen und mittelstĂ€ndischen Familienbetriebe weiter ins Straucheln. â€žEs dĂŒrfen nicht noch mehr öffentliche Wohnzimmer der Gesellschaft verschwinden“, sagt DEHOGA-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrerin Ingrid Hartges. â€žEs kann nicht sein, dass nach dem Corona-Sonderopfer uns nun ein neues Sonderopfer auferlegt wird mit unabsehbaren negativen Folgen.“ Es sei zudem absurd, dass ab 1. Januar 2024 das Essen im Restaurant mit 19% verteuert werde, das Essen zur Mitnahme und die Lieferung bei 7% bliebe, so Hartges weiter. „Das Essen muss fĂŒr unsere GĂ€ste bezahlbar bleiben. Kneipen, Restaurants und CafĂ©s sind wichtige soziale Treffpunkte.“

Bis zuletzt hatte der DEHOGA sich mit guten Argumenten, Appellen und vielfĂ€ltigen Aktionen dafĂŒr stark gemacht, eine Steuererhöhung ab Januar 2024 abzuwenden. Zöllick betont: â€žDie Mitglieder des Bundestages haben das letzte Wort.“

Foto: Guido Zöllick, PrÀsident © DEHOGA Bundesverband/Svea Pietschmann