Landesbau in Sachsen-Anhalt: Planungssicherheit bei steigenden Preisen

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Magdeburg. Anhaltend hohe Nachfrage bei verknapptem Angebot. Auch im Bausektor sind die Auswirkungen des Ukrainekrieges unmittelbar spĂŒrbar. Es treten LieferengpĂ€sse und Preissteigerungen bei wichtigen Baumaterialien auf. Damit das Kalkulations- und Preisrisiko bei Hochbaumaßnahmen des Landes nicht allein bei den Unternehmen liegt, hat das Land Sachsen-Anhalt einen Erlass in Kraft gesetzt, der ab sofort zur Anwendung kommt. Der Bund hat bereits fĂŒr die Bundeshochbaumaßnahmen eine Ă€hnliche Regelung auf den Weg gebracht. Diese konnte teilweise ĂŒbernommen werden.

Finanz- und Bauminister Michael Richter (Foto): „Die Preise fĂŒr Baumaterialien steigen im Moment mit einer bisher nicht gekannten Dynamik. Wir wollen gerade die klein- und mittelstĂ€ndischen Handwerks- und Bauunternehmen mit dieser Entwicklung nicht allein lassen und unserer Verantwortung als zuverlĂ€ssiger Partner der Bauindustrie gerecht werden. Mit den neuen Regelungen stellen wir im Landesbau sicher, dass die Auftragnehmer auch eine angemessene Bezahlung erhalten.“

Nunmehr soll auch bei Vergabeverfahren im Landesbereich die Anwendung einer Stoffpreisgleitklausel zum Tragen kommen. Über diese Klauseln werden Anpassungen bei den Preisen ermöglicht und sie kommen hier zur Anwendung, da der der Unternehmer keinen Einfluss auf die Entwicklung von Einkaufspreisen fĂŒr bestimmte Baustoffe hat und er auch bei der Aufstellung der Kalkulation die Preise nicht hinreichend einschĂ€tzen kann. Somit tragen die Auftragnehmer nicht mehr allein das Risiko, keine angemessene VergĂŒtung zu erhalten, sondern können PreisaufschlĂ€ge unter entsprechenden Voraussetzungen gegenĂŒber dem Öffentlichen Auftraggeber abrechnen. Dies gilt dabei nicht nur fĂŒr zukĂŒnftige Beauftragungen, sondern kommt bereits bei aktuell laufenden Vergabeverfahren zur Anwendung. Weiterhin können bereits bestehende VertrĂ€ge unter bestimmten Voraussetzungen an die aktuelle Preisentwicklung angepasst werden.

Die neuen Regelungen betreffen insbesondere Produktgruppen, wie Stahl und Stahllegierungen, Aluminium, Kupfer, Erdölprodukte (Bitumen, Kunststoffrohe, Folien und Dichtbahnen, Asphaltmischgut), Epoxidharze, Zementprodukte, Holz, Gusseiserne Rohre, die derzeit einer besonders dynamischen Preisentwicklung unterliegen. Rund 30 Prozent des Baustahls etwa kommen aus Russland, der Ukraine und Weißrussland.

Die Regelungen gelten zunÀchst bis zum 30. Juni 2022.

Foto (c) BD-LPSA

Ministerium der Finanzen v. 25. April 2022