Eltern können Ă€rztliche Bescheinigungen, dass sie ein krankes Kind betreuen mĂŒssen, von heute an auch telefonisch und ohne extra Praxisbesuch bekommen. Möglich sind Bescheinigungen zum Bezug von Kinderkrankengeld fĂŒr maximal fĂŒnf Tage, so der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen. Bedingung sei auch, dass das Kind dem Arzt bekannt ist und er oder sie die Ausstellung als vertretbar ansehe. ErwerbstĂ€tige können sich inzwischen per Telefon krankschreiben lassen, wenn sie krank und arbeitsunfĂ€hig sind. (ZDFheute)
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