Kabinett beschließt Novelle des Atomgesetzes

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Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf fĂŒr eine 19. Atomgesetznovelle beschlossen. Damit werden die atomrechtlichen Voraussetzungen fĂŒr einen befristeten Streckbetrieb der Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 bis spĂ€testens zum 15. April 2023 geschaffen. Der Gesetzentwurf schreibt vor, dass fĂŒr den weiteren Leistungsbetrieb der Anlagen nur die in der jeweiligen Anlage noch vorhandenen Brennelemente zu nutzen sind. Der Einsatz neuer Brennelemente ist nicht zulĂ€ssig. Am 15. April 2023 mĂŒssen die Kraftwerke dann spĂ€testens ihren Leistungsbetrieb einstellen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Foto): „Es bleibt beim Atomausstieg. Deutschland wird zum 15. April 2023 endgĂŒltig aus der Atomkraft aussteigen. Es wird keine LaufzeitverlĂ€ngerung und keine Beschaffung neuer BrennstĂ€be geben – und damit auch keine zusĂ€tzlichen hochradioaktiven AbfĂ€lle. Der Gesetzentwurf sorgt fĂŒr einen Beitrag zur StromnetzstabilitĂ€t, der mit der nuklearen Sicherheit vereinbar ist, weil er die Dauer des AKW-Weiterbetriebs auf einen kurzen Zeitraum in diesem Winter beschrĂ€nkt. Auch in der aktuellen Energieversorgungskrise mĂŒssen wir die Risiken der Atomkraft im Blick behalten. “

Bundesminister fĂŒr Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: „Der heutige Kabinettbeschluss schafft Klarheit. Die Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 können im Streckbetrieb bis zum 15. April 2023 weiter Strom erzeugen. Danach ist Schluss. Es gibt keine neuen BrennstĂ€be. Im Winter 23/24 werden wir andere und bessere Ausgangbedingungen haben. Wir werden deutlich mehr Gas, auch ĂŒber eigene LNG-Terminals importieren können. Die Stromnetze werden verstĂ€rkt, die TransportkapazitĂ€ten erhöht sein. Auch werden zusĂ€tzliche ErzeugungskapazitĂ€ten am Netz sein, vor allem zur Nutzung von erneuerbaren Energien. Es liegt weiter harte Arbeit vor uns, aber die Richtung ist klar gesetzt: Wir mĂŒssen in dieser Krise die StromerzeugungskapazitĂ€ten kurzfristig erhöhen, schaffen aber gleichzeitig die Voraussetzungen fĂŒr eine langfristig sichere und klimafreundliche Stromversorgung.“

Der heute beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass die drei Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 aus energiewirtschaftlichen GrĂŒnden ĂŒber den 31. Dezember 2022 hinaus zum Leistungsbetrieb berechtigt werden, den sie spĂ€testens mit Ablauf des 15. April 2023 beenden mĂŒssen. Dabei dĂŒrfen nur die in den drei AKW jeweils bereits vorhandenen Brennelemente genutzt werden. Deshalb wird die Leistung der Reaktoren schrittweise abnehmen. Aufgrund des kurzen Zeitraums von maximal dreieinhalb Monaten zusĂ€tzlichen Leistungsbetriebs ist hierfĂŒr keine Periodische SicherheitsĂŒberprĂŒfung vorzulegen. Der Staat ĂŒbernimmt keine Kosten fĂŒr diesen Streckbetrieb. Der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Mit der Atomgesetznovelle wird der Auftrag aus der Richtlinien-Entscheidung des Bundeskanzlers umgesetzt. Zu dieser Entscheidung gehören auch die Vorlage eines ambitionierten Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und die Umsetzung der politischen VerstĂ€ndigung zwischen der Bundesregierung, der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und RWE zum vorgezogenen Kohleausstieg im Rheinischen Revier. An der Umsetzung beider Maßnahmen wird mit Hochdruck gearbeitet.

Foto: Steffi Lemke MdB (c) BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen