Kabinett beschließt Gesetzentwurf des Umweltministeriums / Umweltstiftung SUNK soll flexibler und leistungsfähiger aufgestellt werden

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Magdeburg. Die Landesregierung hat heute die rechtlichen Weichen dafür gestellt, um die landeseigene Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz (SUNK) zukunftsfähig aufzustellen. Auf Vorschlag des Umweltministeriums beschloss das Kabinett eine Änderung des SUNK-Errichtungsgesetzes. Im Mittelpunkt stehen eine schlankere Leitungsstruktur, ein gesellschaftlich breiter aufgestellter Stiftungsrat sowie die Möglichkeit einer Kostenerstattung für gesetzlich zugewiesene Aufgaben wie die Verwaltung des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band – Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“.

Zum Gesetzentwurf sind die kommunalen Spitzenverbände und anerkannten Naturschutzvereinigungen in Sachsen-Anhalt angehört worden. Nun wird er dem Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet.

Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto) betont: „Unsere 2005 gegründete Stiftung SUNK leistet seit fast zwei Jahrzehnten wertvolle Arbeit für den Natur- und Klimaschutz in Sachsen-Anhalt. Durch die Gesetzesänderung wollen wir die Stiftung flexibler und leistungsfähiger machen. Zugleich werden die Weichen dafür gestellt, dass künftig alle von der SUNK erbrachten Leistungen auch entsprechend vergütet werden können. Damit haben wir ein Gesamtpaket geschnürt, das die Stiftung fit für die Zukunft macht.“

Kern der Gesetzesnovelle sind die neuen Regelungen zur Kostenübernahme: Laut „Grünes-Band-Gesetz“ unterstützt die SUNK das Umwelt- sowie das Kulturministerium bei der Entwicklung dieses einzigartigen Schutzgebietes; das Gesetz enthält dafür jedoch keine Kostenregelung. Da auch das SUNK-Errichtungsgesetz bisher die Möglichkeit nicht vorsieht, die Kosten für gesetzlich übertragene Landesaufgaben zu erstatten, soll dies nun geändert werden. Dadurch könnte künftig bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Kostenerstattung abgeschlossen werden.

Darüber hinaus ist vorgesehen, den Stiftungsvorstand abzuschaffen, um die Arbeitsprozesse der Stiftung zu optimieren; die entsprechenden Aufgaben soll künftig der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin wahrnehmen. Zudem erhalten Bildungsministerium und Landkreistag erstmals einen Sitz im beratenden Stiftungsrat. Darüber hinaus sollen die für die SUNK geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen vereinfacht werden.

Hintergrund:

Das „Grüne Band“ ist ein Verbund wertvoller Biotope entlang des einstigen DDR-Grenzstreifens und ein wichtiger Ort deutsch-deutscher Erinnerungskultur. Von 1989 an hat sich der ehemalige Todesstreifen, der auf rund 343 Kilometern durch Sachsen-Anhalt verläuft, zu einem einzigartigen Lebensraum auch für bedrohte Tier- und Pflanzenarten entwickelt. Seit November 2019 ist das „Grüne Band“ per Gesetz als „Nationales Naturmonument“ ausgewiesen.

Die SUNK verantwortet derzeit mit mehr als 1.900 Hektar den größten Flächenanteil des „Grünen Bandes“ in Sachsen-Anhalt. Zu den zentralen Aufgaben der Stiftung zählen naturschutzfachliche Maßnahmen zur Schaffung eines mosaikreichen halboffenen Biotopverbundes und die Aufwertung von Lebensräumen, die Abstimmung mit den Flächenbewirtschaftern über eine nachhaltige Landnutzung sowie die Flächenarrondierung über Landtausch oder Grunderwerb. Darüber hinaus bietet die Stiftung über Freiwilligendienste wie das Freiwillige Ökologische Jahr jedes Jahr vielen Jugendlichen und Erwachsenen im Alter von 16 bis 27 Jahren an zahlreichen Einsatzorten landesweit die Möglichkeit, sich aktiv für die Umwelt zu engagieren.

Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur am 12. Dezember 2023