Kabinett beschließt Abschiebungssicherungs-gesetz

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Magdeburg. Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes ĂŒber die Sicherung der Abschiebung in Sachsen-Anhalt (Abschiebungssicherungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt – AbschSG LSA) beschlossen. Das Gesetz soll zukĂŒnftig den Vollzug insbesondere von Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft in der in Bau befindlichen Abschiebungssicherungseinrichtung (ASE) des Landes regeln und es damit ermöglichen, zukĂŒnftige RĂŒckfĂŒhrungsmaßnahmen im Land effektiver durchzufĂŒhren.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Wer mit einem Schutzgrund nach Deutschland kommt, erhĂ€lt Schutz. Menschen, die keinen Schutzgrund und kein Bleiberecht in Deutschland haben, mĂŒssen unser Land wieder verlassen. Ihnen wird eine angemessene Frist fĂŒr die Ausreise eingerĂ€umt. Kommt jemand seiner Ausreisepflicht nicht nach, muss diese zwangsweise durchgesetzt werden. Um Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam auch im eigenen Bundesland zu ermöglichen und damit letztlich die Ausreisepflicht effketiver durchzusetzen, schaffen wir jetzt die gesetzliche Grundlage fĂŒr den Betrieb der Abschiebungssicherungseinrichtung.“

Der Gesetzentwurf sieht umfassende Regelungen zu alltÀglichen Belangen vor, insbesondere zu Fragen der Unterbringung und Versorgung, der Mediennutzung, Besuchsregelungen, Regelungen zum Schriftverkehr, zur Telefonnutzung, zur Sicherheit und Ordnung in der Einrichtung, zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu Beschwerderechten und organisatorischen Grundsatzfragen.

Zudem enthÀlt der Gesetzentwurf VerordnungsermÀchtigungen, um insbesondere erforderliche Einzelheiten zur Ausgestaltung des Vollzugs (z. B. Aufnahme- und Entlassungsverfahren) regeln zu können.

Nach den vom Bund umgesetzten europarechtlichen Bestimmungen ist das Land verpflichtet, eine spezielle Hafteinrichtung fĂŒr Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam zu schaffen. Diese ist sowohl hinsichtlich ihrer BauausfĂŒhrung als auch ihrer Vollzugsgestaltung von einer Strafhaft zu unterscheiden, da sie nur der Sicherstellung der Abschiebung der dort Untergebrachten dienen soll.

Die ASE Volkstedt wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 in Betrieb gehen. Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam werden derzeit – hauptsĂ€chlich unter Nutzung der Haftplatzvermittlung des Zentrums zur UnterstĂŒtzung der RĂŒckkehr – noch in Einrichtungen anderer LĂ€nder vollzogen.

Der Gesetzentwurf des AbschSG LSA soll nun in den Landtag eingebracht werden.

Hintergrund:

In der RĂŒckfĂŒhrungsrichtlinie der EuropĂ€ischen Union ist geregelt, dass die Abschiebungshaft grundsĂ€tzlich in speziellen Hafteinrichtungen zu erfolgen hat. Die Unterbringung muss dann getrennt von gewöhnlichen Strafgefangenen erfolgen. Dieses strikte Trennungsgebot ist seit 2008 in der europĂ€ischen RĂŒckfĂŒhrungsrichtlinie verankert. Daher mĂŒssen LĂ€nder, die ĂŒber keine gesonderten KapazitĂ€ten verfĂŒgen, auf die PlĂ€tze anderer BundeslĂ€nder zurĂŒckgreifen.

Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur des Landes Sachsen-Anhalt am 02. September 2025