Das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Der Inlandsgeheimdienst teilte mit, der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, habe sich bestĂ€tigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.
Verfassungsschutz: Unvereinbarkeit mit demokratischer Grundordnung
Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmĂ€Ăige VolksverstĂ€ndnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“, teilte die Sicherheitsbehörde mit. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschlieĂen.
„Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprĂ€gten LĂ€ndern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes“, heiĂt es in der Mitteilung des Inlandsgeheimdienstes.ĂuĂerungen und Positionen der Partei und fĂŒhrender AfD-Vertreter verstieĂen gegen das Prinzip der MenschenwĂŒrde, erklĂ€rten die VizeprĂ€sidenten der Behörde, Sinan Selen und Silke Willems. Dies sei maĂgeblich fĂŒr die nun getroffene EinschĂ€tzung. (ZDFheute)
Foto (c) Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz