Heute im Bundestag: SaisonarbeitskrÀfte aus dem Ausland unentbehrlich

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Berlin: (hib/NKI) Ohne SaisonarbeitskrÀfte und Erntehelfer ist die deutsche Landwirtschaft nicht arbeitsfÀhig. Das geht aus einer Antwort (20/874) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/767) der CDU/CSU-Fraktion hervor.

Die Abgeordneten fragten unter anderem danach, welche Bedeutung die TĂ€tigkeit von SaisonarbeitskrĂ€ften in spezialisierten Betriebsformen der Landwirtschaft, wie dem Obst- und GemĂŒsebau, habe. „SaisonarbeitskrĂ€fte sind in der Landwirtschaft, insbesondere aber in den Sonderkulturen, unentbehrlich, da viele der anfallenden Arbeiten noch nicht oder nicht zu vergleichbaren Kosten mechanisiert werden können“, lautet die Antwort der Bundesregierung.

In landwirtschaftlichen Betrieben waren im Jahr 2020 demnach 274.700 SaisonarbeitskrĂ€fte tĂ€tig. In spezialisierten GemĂŒse-Gartenbaubetrieben seien 2020 (Zwölfmonatszeitraum MĂ€rz 2019 bis Februar 2020) rund 26.400 SaisonarbeitskrĂ€fte beschĂ€ftigt gewesen. Diese Zahl entspreche einem Anteil von rund 91 Prozent aller familienfremden ArbeitskrĂ€fte dieser Gruppe. Bei Umrechnung in VollarbeitskrĂ€fte (sogenannte Arbeitskraft-Einheiten) falle der Anteil der Arbeitsleistung der SaisonarbeitskrĂ€fte geringer aus. In der Gruppe der spezialisierten Gartenbau-GemĂŒsebetriebe lag der Anteil im Jahr 2020 bei rund 77 Prozent.

Wie hoch der Anteil von landwirtschaftlichen SaisonarbeitskrĂ€ften aus Mitgliedstaaten der EU ausfĂ€llt, könne nicht beantwortet werden, weil „aus der BeschĂ€ftigungsstatistik der Bundesagentur fĂŒr Arbeit keine Angaben zur Zahl der SaisonarbeitskrĂ€fte vorliegen, da kein entsprechendes Merkmal in der Statistik vorhanden ist“, schreibt die Bundesregierung. NĂ€herungsweise könnten die kurzfristig BeschĂ€ftigten im Wirtschaftsabschnitt Landwirtschaft betrachtet werden, „bei denen es sich ĂŒberwiegend um SaisonarbeitskrĂ€fte handeln dĂŒrfte“. Diese Gruppe stelle aber nur einen Teil der gesamten SaisonbeschĂ€ftigung dar, grundsĂ€tzlich seien verschiedene BeschĂ€ftigungsformen möglich. Demnach seien zum Stichtag 31. MĂ€rz 2021 rund 26.200 SaisonarbeitskrĂ€fte insgesamt, darunter 19.800 mit einer Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EuropĂ€ischen Union in Deutschland tĂ€tig gewesen. Zum Stichtag 30. Juni 2021 seien es rund 75.000 insgesamt, darunter 55.500 mit einer Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EuropĂ€ischen Union gewesen. Aktuellere Zahlen lĂ€gen derzeit nicht vor.

Deutscher Bundestag am 10. MĂ€rz 2022