Heute im Bundesrat: Gesetz gegen Betrug mit Schrottimmobilien gebilligt

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Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 18. Oktober 2024 das Gesetz zur BekÀmpfung missbrÀuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien gebilligt.

GrundstĂŒcksersteigerung ohne Kaufpreiszahlung

Im Fokus des Gesetzes stehen FĂ€lle, in denen GebĂ€ude bei Zwangsversteigerungen erworben werden, die Ersteher jedoch nie den Kaufpreis bezahlen und dennoch ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum EinkĂŒnfte aus der Immobilie erzielen – beispielsweise durch Mieteinnahmen. Dies ist nur bei Versteigerungen möglich, da man hier bereits mit dem Zuschlag und nicht erst mit dem Eintrag ins Grundbuch EigentĂŒmer des GrundstĂŒcks wird.

Gerichte sollen GrundstĂŒcke verwalten

Diesem Missbrauch soll das Schrottimmobilien-MissbrauchsbekĂ€mpfungsgesetz Einhalt gebieten. Es ermöglicht Gemeinden, in einem Zwangsversteigerungsverfahren die gerichtliche Verwaltung des GrundstĂŒcks zu beantragen. WĂ€hrend der gerichtlichen Verwaltung sind MieteinkĂŒnfte nicht mehr an den Ersteher, sondern an den bestellten Verwalter zu zahlen. Dies soll dem Anreiz entgegenwirken, ĂŒberhöhte Gebote auf Problemimmobilien abzugeben, um als EigentĂŒmer ohne Zahlung des Kaufpreises finanziellen Nutzen aus dem GrundstĂŒck zu ziehen.

Ausfertigung und VerkĂŒndung

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkĂŒndet werden und tritt am Tag nach der VerkĂŒndung in Kraft.

Plenarsitzung des Bundesrates am 18.10.2024

Symbolfoto/pixabay