Energiekrise im Gesundheitswesen: Energieschutzschirm fĂĽr alle Versorgungsbereiche

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„Wir brauchen jetzt dringend eine steuerfinanzierte Energiekostenzulage fĂĽr Kliniken und auch fĂĽr Praxen, damit in unseren Gesundheitseinrichtungen nicht buchstäblich die Lichter ausgehen.“ Das fordert Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt (Foto) in der aktuellen Debatte ĂĽber Soforthilfen fĂĽr Gesundheitseinrichtungen aufgrund stark steigender Energiepreise und der allgemeinen Kostenentwicklung. Konkret schlägt er einen gestaffelten Zuschuss auf Grundlage der Gas- und Stromrechnungen aus dem Vorjahr vor. Operativ umgesetzt werden könnte eine solche Zulage als zusätzlicher Bundeszuschuss ĂĽber den Gesundheitsfonds oder durch den Einbezug von Gesundheitseinrichtungen in das Energiekostendämpfungsprogramm der Bundesregierung.

Reinhardt warnt, dass neben den Kliniken auch viele niedergelassene Ă„rztinnen und Ă„rzte als Kleinunternehmer vor enormen Herausforderungen stehen. Die Kostensteigerungen fĂĽr Energie träfen auf reglementierte Preise, weshalb Zuwächse bei Energiekosten und die gegenwärtige Inflationsentwicklung ĂĽber die reguläre VergĂĽtung nicht mehr ausgeglichen werden könnten. Reinhardt erinnert daran, dass die in den letzten Monaten bis auf acht Prozent gestiegene Inflation bei der aktuellen Honoraranpassung fĂĽr das Jahr 2023 unberĂĽcksichtigt geblieben ist. Hinzu komme, dass der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung durch das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach rund 400 Millionen Euro entzogen werden sollen. „Wenn zusätzlich von den Praxen nun noch Kostensteigerungen fĂĽr Gas und Strom von 100 Prozent und mehr gestemmt werden mĂĽssen, ist dies eine enorme Belastung. Gerade angesichts der anstehenden Grippewelle und saisonal steigender Coronazahlen im Winter muss das Gesundheitswesen krisenfest ausgestaltet werden“, so Reinhardt.

Foto (c) Bundesärztekammer