DKG: Patienten besser steuern, Notaufnahmen entlasten

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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat ein Positionspapier fĂŒr eine Reform der ambulanten Notfallversorgung vorgelegt. In diesem zeigt der Verband Wege fĂŒr die Umgestaltung der Notfallversorgung in Deutschland. Diese ist aktuell durch mangelnde Steuerung der PatientenflĂŒsse und hohe Belastung der Krankenhaus-Notaufnahmen geprĂ€gt.

„Die Reform der Notfallversorgung ist eines der dringendsten Projekte der Gesundheitspolitik. Das entsprechende Gesetz konnte die Ampel-Regierung nicht mehr durch den parlamentarischen Prozess bringen. Angesichts ĂŒberfĂŒllter Notaufnahmen ist es nun umso wichtiger, dass die Bundesregierung eine solche Reform zĂŒgig angeht. FĂŒr die Menschen ist es mittlerweile selbstverstĂ€ndlich, in NotfĂ€llen und außerhalb der Sprechstunden des niedergelassenen Bereichs ein Krankenhaus aufzusuchen. Zunehmend gilt dies auch wĂ€hrend der Sprechzeiten. Eine adĂ€quate und fĂŒr die Menschen erreichbare Notfallversorgung ist damit am besten in kooperativ betriebenen Integrierten Notfallzentren in KrankenhĂ€usern aufgehoben. Die heutige RealitĂ€t der Notfallversorgung hat nicht nur ĂŒberlastete Notaufnahmen und ĂŒberlange Wartezeiten fĂŒr die Hilfesuchenden zur Folge, sondern auch eine völlig untaugliche und nicht kostendeckende Finanzierung der Notaufnahmen, die nicht mehr dem Versorgungsalltag entspricht. Auch hier muss eine Notfallreform einen neuen Weg finden, die Notfallversorgung ihren Aufgaben angemessen zu finanzieren“, erklĂ€rt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß (Foto).

Zwei Aspekte sind die Grundlage fĂŒr das Gelingen jeder Notfallreform:

  1. Eine hochkompetente und mit digitalen Prozessen arbeitende Leitstelle, die fĂŒr die hilfesuchenden Patienten jederzeit ansprechbar ist und eine adĂ€quate ErsteinschĂ€tzung leistet.
  2. Die direkte Terminvermittlung durch diese Leitstelle zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bei weniger dringlichen ambulanten FĂ€llen.

Ziel muss es sein, dass durch eine solche zielgerichtete zentrale Patientensteuerung nur solche hilfesuchende Patientinnen und Patienten die Integrierten Notfallzentren (INZ) an den KrankenhÀusern in Anspruch nehmen, die diese auch tatsÀchlich benötigen.

Wie auch in bisherigen Reformvorhaben vorgesehen, sollen diese INZ an KrankenhĂ€usern organisatorischer Ankerpunkt der kĂŒnftigen Notfallversorgung an KrankenhĂ€usern sein. FĂŒr die Auswahl geeigneter Standorte werden bundesweite Planungskriterien erarbeitet, auf deren Grundlage die LĂ€nder letztverantwortlich ĂŒber die Standorte im Rahmen ihrer Planungsverantwortung entscheiden. Dabei sind die Erreichbarkeit der Standorte und die Zahl der von einem Standort zu versorgenden Menschen ausschlaggebend. INZ sollen von KrankenhĂ€usern und KassenĂ€rztlichen Vereinigungen grundsĂ€tzlich gemeinsam betrieben werden. Um knappen Ressourcen im Gesundheitswesen Rechnung zu tragen, entscheiden die Partner vor Ort, wie sie ihre Zusammenarbeit genau gestalten.

Damit die INZ kostendeckend arbeiten können, bedarf es eines neuen Finanzierungssystems, das auch die Vorhaltung berĂŒcksichtigt und AufwĂ€nde angemessen abbildet. Daher mĂŒssen INZ ĂŒber ein vom stationĂ€ren Finanzierungsbereich getrenntes Budget bezahlt werden, das alle zu erwartenden Sach- und Personalkosten fĂŒr die ambulante Versorgung im Rahmen des INZ abdeckt.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) am 20. August 2025

Foto: Dr. Gerald Gaß (c) DKG/Lopata