DKG: Die Krankenhausreform bleibt unvollendet

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Im heute öffentlich gewordenen Kabinettsentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) sieht die Deutsche Krankenhausgesellschaft noch erhebliche Defizite mit Blick auf die im Koalitionsvertrag verabredeten Anpassungen der Krankenhausreform. Substanzielle Verbesserungen, die die Krankenhausreform dauerhaft praxistauglich machen sollten, sind nicht zu finden. Insgesamt bleibt die Reform der Reform auch weit hinter den Erwartungen und Forderungen der LĂ€nder zurĂŒck. Dazu erklĂ€rt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß (Foto):

„Deutschland benötigt eine Krankenhausreform, um die Versorgungsstrukturen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und eine Antwort auf den demografischen Wandel zu finden. Hochspezialisierte Behandlungen zu konzentrieren ist ebenso notwendig, wie die stabile Grund- und Regelversorgung in der FlĂ€che sicherzustellen. Das jetzt vorgelegte Gesetz zur Reformanpassung erfĂŒllt aber die Erfordernisse dauerhaft verlĂ€sslicher Rahmenbedingungen, einer stabilen Finanzierung und des dringend notwendigen Abbaus von BĂŒrokratie nicht. Die Reform verfehlt damit die selbst gesteckten Ziele der Politik.

Die BundeslĂ€nder werden in vielen Regionen vor allem in der FlĂ€che nicht mehr in der Lage sein, eine eigenstĂ€ndige und am Bedarf der Bevölkerung ausgerichtete Krankenhausversorgung zu planen und umzusetzen. Von den dafĂŒr eingeforderten GestaltungsspielrĂ€umen fĂŒr die LĂ€nder ist nur wenig umgesetzt worden. Ausnahmen von den bundesweiten, Ă€ußerst kleinteiligen und kostenintensiven Personal- und Strukturvorgaben fĂŒr die Leistungsgruppen dĂŒrfen die LĂ€nder nur im Einvernehmen mit den Krankenkassen machen und dann auch nur befristet fĂŒr drei Jahre. Die Kompetenz zur Krankenhausplanung, einem verfassungsrechtlich den LĂ€ndern zugeordneten Politikfeld, ĂŒben kĂŒnftig Bund und Krankenkassen aus. Die von den LĂ€ndern selbst immer wieder geforderten GestaltungsspielrĂ€ume hĂ€ngen damit im Einzelnen von der Zustimmung der Krankenkassen ab.

Auch fĂŒr zahlreiche der sehr erfolgreich und mit hoher QualitĂ€t arbeitenden Fachkliniken dĂŒrfte es eng werden. Den von ihnen geforderten breiten Entscheidungsspielraum zum Erhalt der Fachkliniken werden die LĂ€nder auch hier nicht haben.

Beim Thema Finanzierung treten wir auf der Stelle. Alle wissen, dass die vorgesehene Vorhaltefinanzierung ihren eigentlichen Zweck, bedarfsnotwendige Versorgungsangebote zu sichern, nicht erfĂŒllen wird. Grund- und Regelversorgungskliniken, die in Folge der Reform ihr Leistungsspektrum einschrĂ€nken mĂŒssen, erhalten keinerlei Ausgleich fĂŒr die dadurch wegfallenden Erlöse. Viele Kliniken stehen deshalb vor dem Aus. Dennoch hĂ€lt das Gesetz an diesem Teil der Reform fest. Die EinfĂŒhrung dieser heute schon gescheiterten Finanzierungskonzeption erst einmal zu verschieben, ist ein Feigenblatt aber keine Lösung. Auch hier werden die LĂ€nder zusehen mĂŒssen, wie die zurechtgestutzten Leistungsangebote der HĂ€user in der Grund- und Regelversorgung zu dauerhaften Defiziten und damit zum Exitus dieser Standorte fĂŒhren werden. Wohlklingende Wortschöpfungen können nicht darĂŒber hinwegtĂ€uschen, dass hier kein einziger Euro fĂŒr die Vorhaltung der KrankenhĂ€user fließen wird.

UnverbrĂŒchlich steht die Koalition auch zu zahlreichen weiteren fachlichen Fehlgriffen des Ex-Ministers Lauterbach und seiner Reformkommission. Mindestvorhaltezahlen und onkochirurgische Verbotsliste bleiben unverĂ€ndert, trotz nachgewiesener Fehlanreize und rechtlicher Bedenken. Von BĂŒrokratieabbau und Deregulierung sind wir durch das heute im Kabinett beschlossene Gesetz weiter weg denn je. Sogar der völlig untaugliche Klinikatlas soll weiter genutzt werden, um durch manipulative Eingriffe in die Daten kleinere Standorte öffentlich abzuqualifizieren.

Insgesamt ist dieses Gesetz eine EnttĂ€uschung fĂŒr alle diejenigen, die sich erhofft hatten, dass innovative Patientenversorgung gefördert, KrankenhĂ€user von BĂŒrokratie entlastet, die Etablierung Telemedizinischer Angebote erleichtert und regionale VersorgungsverbĂŒnde gestĂ€rkt werden.

Mit dem Beschluss des KHAG verpasst die Bundesregierung die Chance, die in zentralen Bereichen untaugliche Krankenhausreform des vorherigen Gesundheitsministers so anzupassen, dass sie die stationĂ€re Versorgung fĂŒr die nĂ€chsten Jahrzehnte verlĂ€sslich fĂŒr alle gesichert hĂ€tte. Die LĂ€nder werden ihrem Auftrag zur Sicherstellung einer flĂ€chendeckenden Krankenhausversorgung in vielen Regionen nicht mehr nachkommen können. Die Patientinnen und Patienten werden sich nun auf weitere Jahre mit Wartelisten, Insolvenzen, Klinikschließungen und LeistungseinschrĂ€nkungen einstellen mĂŒssen. FĂŒr die KrankenhĂ€user bleibt es bei einem fortwĂ€hrenden Kampf um das wirtschaftliche Überleben in einem völlig ĂŒberregulierten System, bei dem das Wohl der Patientinnen und Patienten lĂ€ngst aus dem Blick geraten ist.“

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Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) am 08. Oktober 2025

Foto: Dr. Gerald Gaß (c) DKG/Lopata