Forderungen nach einer Absenkung des gesetzlichen Mindestlohn fĂŒr SaisonarbeitskrĂ€fte erteilt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine klare Absage. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte am Dienstag in Berlin:
âWir brauchen keinen Mindestlohn zweiter Klasse. Der gesetzliche Mindestlohn ist eine allgemeine flĂ€chendeckende Lohnuntergrenze, die fĂŒr alle gelten muss.
FĂŒr SaisonarbeitskrĂ€fte, die hierzulande kurzfristig beschĂ€ftigt sind, gelten in der Sozialversicherung bereits heute Sonderregelungen, die die Bundesregierung auf Betreiben der Union sogar ausweiten will. Laut Koalitionsvertrag soll die sozialversicherungsfreie Höchstdauer fĂŒr solche BeschĂ€ftigungen von derzeit 70 auf kĂŒnftig 90 Tage angehoben werden. Schon diese MaĂnahme sehen wir als DGB kritisch und lehnen sie ab.
Viele Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter in der Landwirtschaft tragen bereits jetzt unverhĂ€ltnismĂ€Ăig hohe Kosten fĂŒr Unterkunft und Verpflegung, wodurch ihr effektiver Stundenlohn oft unter das Mindestlohnniveau sinkt. Statt weiterer Ausnahmen brauchen wir faire Arbeits- und Lebensbedingungen vor Ort.“
Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand am 24. Juni 2025
Foto: Stefan Körzell (c) DGB