Zustimmung zum LĂ€nder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz. Das Gesetz, das die Verteilung der 100 Milliarden Euro fĂŒr LĂ€nder und Kommunen aus dem Sondervermögen âInfrastruktur und KlimaneutralitĂ€t“ regelt, fand am 17. Oktober 2025 im Bundesrat die erforderliche Mehrheit.
Verteilung nach Königsteiner SchlĂŒssel
Das Sondervermögen war im MĂ€rz 2025 durch eine GrundgesetzĂ€nderung geschaffen worden. Die Mittel werden nun nach dem Königsteiner SchlĂŒssel unter den LĂ€ndern verteilt. Ein Drittel des LĂ€nderanteils richtet sich nach der Bevölkerungszahl, zwei Drittel nach dem Steueraufkommen.
Investitionen in zentrale Infrastrukturbereiche
Die LĂ€nder können die ihnen zugewiesenen Mittel fĂŒr Infrastrukturinvestitionen in folgenden Bereichen einsetzen: Bevölkerungsschutz, Verkehr, Krankenhauswesen und Pflege, Energie, Bildung und Betreuung, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung. Das Gesetz legt zudem fest, in welchem Zeitraum die Mittel zu verwenden sind und welche Berichtspflichten gegenĂŒber Bund und LĂ€ndern bestehen.
Hoher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf
Bund, LĂ€nder und Kommunen stĂŒnden vor groĂen Herausforderungen, heiĂt es in der GesetzesbegrĂŒndung: Einerseits gelte es, die Folgen globaler Krisen zu bewĂ€ltigen, andererseits zentrale Zukunftsaufgaben wie Digitalisierung und Energiewende voranzubringen. Eine moderne, leistungsfĂ€hige Infrastruktur sei Voraussetzung dafĂŒr, staatliche Aufgaben effizient zu erfĂŒllen und Deutschlands WettbewerbsfĂ€higkeit zu sichern.
Besonders LĂ€nder und Kommunen stĂŒnden vor einem erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf â etwa in Schulen und Kitas, im Verkehrssektor, bei Energie- und WĂ€rmenetzen, in KrankenhĂ€usern, der digitalen Infrastruktur und im Bevölkerungsschutz. Mit Hilfe des Sondervermögens sollen diese Defizite gezielt abgebaut werden.
Weiterer Gang des Gesetzgebungsverfahrens
Nach der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nun durch den BundesprĂ€sidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkĂŒndet werden. Es tritt am Tag nach der VerkĂŒndung in Kraft.
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Plenarsitzung des Bundesrates am 17.10.2025
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