Bundesrat fĂŒr mehr Transparenz bei Benzinpreisen an Tankstellen

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Der Bundesrat kritisiert die hĂ€ufigen Änderungen der Kraftstoffpreise an Tankstellen. Mit einer am 21. November 2025 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, zu prĂŒfen, wie Benzinpreise fĂŒr Verbraucherinnen und Verbraucher transparenter gestaltet werden können.

Weniger Preiserhöhungen am Tag

Insbesondere solle die Bundesregierung prĂŒfen, ob sich die mehrfachen Preiserhöhungen am Tag beschrĂ€nken lassen. Preissenkungen sollen aber jederzeit erlaubt bleiben. Als Beispiel gilt hierbei Österreich, wo Tankstellenpreise nur einmal tĂ€glich erhöht werden dĂŒrfen. Zu prĂŒfen sei auch, ob die Transparenz der Kraftstoffpreise steigt, wenn zwischen den Preisanpassungen zeitliche MindestabstĂ€nde – beispielsweise drei Stunden – eingefĂŒhrt werden. Dies könnte zu weniger Preiserhöhungen fĂŒhren, aber zugleich die FlexibilitĂ€t der Kraftstoffanbieter bei der Preisgestaltung weniger stark einschrĂ€nken, als im österreichischen Modell, so der Bundesrat.

Rund 18 PreisÀnderungen pro Tag

Ausgangspunkt ist der Abschlussbericht des Bundeskartellamts vom Februar 2025, der eine sinkende Preistransparenz an Tankstellen feststellt. Aufgrund von mittlerweile durchschnittlich 18 PreisĂ€nderungen pro Tag und Tankstelle sei es fĂŒr Verbraucherinnen und Verbraucher immer schwieriger, gĂŒnstige Tankzeitpunkte zu erkennen. Schon 2012 hatte der Bundesrat eine Ă€hnliche Entschließung gefasst, damals bei deutlich weniger PreisĂ€nderungen am Tag.

Verbesserung der Transparenzstelle

DarĂŒber hinaus regen die LĂ€nder an, die Arbeit der Markttransparenzstelle fĂŒr Kraftstoffe (MTS-K) zu optimieren. Eine Begrenzung der tĂ€glichen PreisĂ€nderungen könnte nicht nur die Transparenz verbessern, sondern auch den BĂŒrokratieaufwand verringern, da weniger Preisdaten ĂŒbermittelt, weitergeleitet und veröffentlicht werden mĂŒssten. Dadurch wĂŒrden sowohl Tankstellen als auch Informationsdienste und die Markttransparenzstelle entlastet.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugestellt. Gesetzliche Vorgaben, wann und wie diese darauf reagieren muss, gibt es nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 21.11.2025

Symbolfoto (c) Bundesrat