Wie soll künftig in Deutschland und Europa mit Wölfen umgegangen werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich eine von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen eingebrachte Entschließung, die der Bundesrat am 11. April 2025 gefasst hat.
Umdenken in Europa
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich in Brüssel für eine schnelle Anpassung des Schutzstatus in der bestehenden Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie) einzusetzen, die derzeit noch das Jagen von Wölfen verbietet.
In der Berner Konvention – einem völkerrechtlichen Vertrag des Europarates über den Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen – wurde bereits der Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Somit habe auf europäischer Ebene ein Umdenken stattgefunden, heißt es in der Begründung zur Entschließung.
Steigende Zahl an Wölfen
Die Bundesregierung müsse zudem die notwendigen nationalen Rechtsänderungen vorbereiten, um den Wolf bundesweit ins Jagdrecht aufnehmen zu können. Die steigende Zahl an Wölfen führe insbesondere bei der Landbevölkerung zu anhaltenden Sorgen, argumentiert der Bundesrat. Zäune und Hunde seien wichtig und richtig: Es bestehe aber darüber hinaus dringender Handlungsbedarf.
Auch solle die Bundesregierung Regelungen schaffen, um durch Wölfe verursachte Schäden in der Nutztierhaltung auf ein verträgliches Maß zu begrenzen.
Wie es weitergeht
Die Entschließung wird an die Bundesregierung weitergeleitet. Wann diese sich damit auseinandersetzt, ist gesetzlich nicht geregelt.
Plenarsitzung des Bundesrates am 11.04.2025
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