BROSIUS-GERSDORF: Paukenschlag! Anwälte weisen Plagiatsvorwürfe als „unbegründet“ zurück

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Der SPD-Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf ist nach einem von ihr und ihrem Mann in Auftrag gegebenen Kurzgutachten kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorzuwerfen. «Die Prüfung hat ergeben, dass die Vorwürfe unbegründet sind und keine Substanz haben», erklären die Rechtsanwälte Michael Quaas und Peter Sieben von der Anwaltskanzlei Quaas und Partner in einem Begleitschreiben.

Bewertung nur vorläufig

Die Stuttgarter Kanzlei gibt ausdrücklich eine vorläufige Bewertung ab. «Eine ausführliche rechtliche Bewertung soll ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen», heißt es in dem Kurzgutachten.

Kurz vor der geplanten und am Ende geplatzten Richterwahl im Bundestag waren am vergangenen Freitag auch Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf laut geworden. Der österreichische Plagiatssucher Stefan Weber veröffentlichte Parallelen zwischen ihrer Doktorarbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes.

Die Dissertationsschrift von Brosius-Gersdorf und die Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus wurden beide 1997 an der Universität Hamburg eingereicht. Der Titel von Brosius-Gersdorfs Doktorarbeit lautete «Deutsche Bundesbank und Demokratieprinzip. Eine verfassungsrechtliche Studie zur Bundesbankautonomie vor und nach der dritten Stufe der europäischen Währungsunion». Die Arbeit ihres Mannes trug den Titel «Öffentliche Unternehmen im Spannungsfeld zwischen Demokratie- und Wirtschaftlichkeitsprinzip».

Text/Foto: Welt Nachrichtensender am 16. Juli 2025