Seit Mitternacht gelten neue Regeln in Arztpraxen. VertragsĂ€rztinnen und -Ă€rzte mĂŒssen nun fĂŒr verschreibungspflichtige Arzneimittel Rezepte elektronisch ausstellen statt auf den gewohnten rosafarbenen Formularzetteln. Das E-Rezept wird auf einem zentralen Server gespeichert, und die Apotheke wird beim Einstecken der Karte in das LesegerĂ€t autorisiert, es von dort abzurufen. Schon lĂ€nger sind E-Rezepte ĂŒber eine spezielle App oder einen ausgedruckten QR-Code in Apotheken einlösbar. (ZDFheute)
Foto: Beim Einlösen mit der Gesundheitskarte mĂŒssen Versicherte in der Apotheke nur ihre Gesundheitskarte in ein KartenlesegerĂ€t einstecken. Mehr wird nicht benötigt, weder ein Zettel noch eine PIN oder ein anderer Nachweis. So können auch E-Rezepte fĂŒr Angehörige komfortabel eingelöst werden. (c) ABDA/DAV