Magdeburg. Zur Aufhebung des âCompactâ-Verbots durch das Bundesverwaltungsgericht sagt Karin Tschernich-Weiske (Foto), rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
âDie Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das Verbot der Compact-Magazin GmbH aufzuheben, ist juristisch bindend. Das Urteil darf jedoch nicht als Freispruch fĂŒr die verfassungsfeindlichen Inhalte gewertet werden, die regelmĂ€Ăig ĂŒber dieses Netzwerk verbreitet werden.â
Tschernich-Weiske sagt weiter: âDas Gericht hat deutlich gemacht, dass âCompactâ politische Botschaften mit klaren ideologischen BezĂŒgen verbreitet â etwa durch die UnterstĂŒtzung des sogenannten Remigrationskonzepts, welches Menschen wegen ihrer Herkunft ausgrenzt. Die Aufhebung des Verbots erfolgte nicht, weil diese Inhalte unproblematisch wĂ€ren, sondern weil die rechtlich sehr hohen HĂŒrden fĂŒr ein Vereinsverbot im konkreten Fall nicht als ĂŒberschritten gelten.â
Karin Tschernich-Weiske betont: âDie demokratische Auseinandersetzung mit extremistischen Positionen bleibt weiterhin notwendig â in der Politik, in der Zivilgesellschaft und durch einen wachsamen Verfassungsschutz.â
Quelle: CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt am 26. Juni 2025
Foto: Karin Tschernich-Weiske ( c) Rayk Weber