Arbeitsrecht: Gesetzlicher Mindestlohn steigt ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro

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Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfĂŒgigen BeschĂ€ftigung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Mindestlohn zum 1. Oktober dieses Jahres auf 12 Euro angehoben wird. Zudem wird die Entgeltgrenze fĂŒr Minijobs auf 520 Euro erhöht.

Ein armutsfester Mindestlohn ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor ehrlicher Arbeit. Von der Erhöhung profitieren ĂŒber sechs Millionen hart arbeitende Menschen, vor allem in Ostdeutschland und vor allem Frauen. Die Anhebung kommt insbesondere den Leuten zu Gute, die in der Pandemie dieses Land am Laufen gehalten haben. DarĂŒber hinaus ist ein Mindestlohn von 12 Euro auch aus ökonomischer Sicht von Vorteil. Denn damit stĂ€rken wir die Kaufkraft und geben einen wichtigen Impuls fĂŒr die wirtschaftliche Erholung.
HUBERTUS HEIL, BUNDESMINISTER FÜR ARBEIT UND SOZIALES

Mit dem Gesetzentwurf wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte einmalige gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns auf brutto 12 Euro je Zeitstunde umgesetzt. Diese Mindestlohnhöhe entspricht ungefĂ€hr 60 Prozent des Medianlohns in Deutschland – eine RichtgrĂ¶ĂŸe, die im europĂ€ischen Diskurs fĂŒr einen angemessenen Mindestschutz empfohlen wird. ZukĂŒnftige Anpassungen des Mindestlohns erfolgen weiterhin auf Grundlage von BeschlĂŒssen der Mindestlohnkommission, erstmals wieder bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Als FolgeĂ€nderung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns enthĂ€lt der Entwurf eine Anpassung der Schwellenwerte der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung, die Ausnahmen von den Dokumentationspflichten der §§ 16, 17 Mindestlohngesetz vorsieht.

In der heutigen Kabinettsitzung wurde zudem verabredet, dass das Bundesministerium fĂŒr Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium der Finanzen gemeinsam prĂŒfen werden, wie durch elektronische und manipulationssichere Arbeitszeitaufzeichnungen die Durchsetzung des Mindestlohns weiter verbessert werden kann, ohne dass insbesondere kleine und mittelstĂ€ndische Unternehmen durch die Anschaffung von Zeiterfassungssystemen beziehungsweise digitalen Zeiterfassungsanwendungen ĂŒbermĂ€ĂŸig belastet werden. Hierzu soll die Entwicklung einer digitalen Zeiterfassungsanwendung, die den Arbeitgebern kostenfrei zur VerfĂŒgung gestellt werden kann, geprĂŒft werden.

Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird auch die Entgeltgrenze fĂŒr Minijobs auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet, so dass kĂŒnftig eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird. Zugleich werden Maßnahmen getroffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen BeschĂ€ftigung fördern.

Die Höchstgrenze fĂŒr eine BeschĂ€ftigung im Übergangsbereich wird von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Außerdem werden die BeschĂ€ftigten innerhalb des Übergangsbereichs noch stĂ€rker entlastet. Der Belastungssprung beim Übergang aus einer geringfĂŒgigen in eine sozialversicherungspflichtige BeschĂ€ftigung wird geglĂ€ttet. Damit werden die Anreize erhöht, ĂŒber einen Minijob hinaus erwerbstĂ€tig zu sein. Der Arbeitgeberbeitrag wird oberhalb der GeringfĂŒgigkeitsgrenze zunĂ€chst auf die fĂŒr einen Minijob zu leistenden PauschalbeitrĂ€ge in Höhe von 28 Prozent angeglichen und gleitend auf den regulĂ€ren Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen.

Bundesministerium fĂŒr Arbeit und Soziales v. 23. Februar 2022