Mariana Harder-KĂŒhnel: Nach EuGH-Urteil zum Kindergeld – Ampel muss Sozialtourismus nach Deutschland verhindern

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Der EuropĂ€ische Gerichtshof in Luxemburg stellt in einem Urteil klar, dass kĂŒnftig arbeitslose EU-AuslĂ€nder bereits in den ersten drei Monaten Anrecht auf Kindergeld haben, wenn sie Deutschland als Lebensmittelpunkt angeben. Bisher war die Auszahlung an einen Einkommensnachweis geknĂŒpft. Dieser entfĂ€llt nun. Hierzu kommentiert Mariana Harder-KĂŒhnel (Foto), stellvertretende AfD-Bundessprecherin, wie folgt:

„Das Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs erhöht den Druck auf unseren Sozialstaat und all jene, die mit ihrer Arbeit die Steuer-Milliarden erwirtschaften mĂŒssen, die hier großzĂŒgig verteilt werden. Der EuGH bewertet Kindergeld nicht lĂ€nger als Sozialleistung, da es nach Meinung der Richter nicht zur Sicherstellung des Lebensunterhalts diene, sondern dem Ausgleich von Familienlasten. Das Gericht erhöht damit abermals Anreize zum Missbrauch durch Migranten aus SĂŒdosteuropa und weiteren armen Regionen der EU.

Zum Vergleich: Der Kindergeldanspruch fĂŒr drei Kinder ĂŒber drei Monate belĂ€uft sich auf etwa 2.000 Euro in Deutschland. Bei einem monatlichen Durchschnittslohn in Bulgarien von 800 Euro ist der Bezug deutschen Kindergeldes mehr als lukrativ. Es sind jedoch deutsche Steuerzahler, die den Sozialstaat finanzieren und nicht etwa bulgarische Arbeitsuchende. Der Grundgedanke der FreizĂŒgigkeit in der EU basiert auf der BeschĂ€ftigung von Arbeitnehmern in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Sicher ist damit nicht die Inanspruchnahme attraktiverer Sozialleistungen gemeint. Die Ampel steht jetzt in der Pflicht, eine rechtssichere Lösung zu finden, um weiteren Sozialtourismus nach Deutschland zu verhindern.“

Foto: Mariana Harder-KĂŒhnel, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative fĂŒr Deutschland. (c) AfD