Vebraucherzentrale zum Osterpaket: Einige Eier fehlen

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  • vzbv fordert mehr Teilhabe von Verbraucher:innen beim Ausbau der erneuerbaren Energien.
  • vzbv fordert bessere Kontrolle der Leistungsfähigkeit von Energieanbietern.
  • Energieeffizienz muss als zweite Säule der Energiewende aufgewertet werden.

Heute hat die Bundesregierung mit dem Osterpaket den ersten Teil für die Reform der Energiewende in Deutschland vorgelegt. Mit den Novellen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) will die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich beschleunigen, die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten mittelfristig senken und Verbraucher:innen vor kurzfristigen Liefereinstellungen durch ihre Energieanbieter und Mondpreise in der Ersatzversorgung schützen.

„Das Osterpaket enthält mit mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren einige gute Vorhaben – ein paar wichtige Eier wie geeignete Maßnahmen für mehr Energieeffizienz oder die volle Einbindung der Verbraucher:innen in die Energiewende fehlen aber noch, um Klimaschutz und die Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten schnellstmöglich voranzutreiben“, sagt Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen im vzbv.

„Verbraucher:innen müssen endlich in den Mittelpunkt der Energiewende gestellt werden. Konkret braucht es mehr finanzielle Unterstützung und weniger Bürokratie für alle, die Wärme und Strom aus Erneuerbaren beziehen wollen. Energieeffizienz und Energiesparen fehlen im Osterpaket völlig, hier muss die Bundesregierung kurzfristig nachbessern“, so Engelke.

Bedingungen für Verbraucher:innen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien müssen nachgebessert werden
Im Jahr 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen, 2035 fast 100 Prozent. Damit das gelingt, müssen auch die Vergütungssätze für Solaranlagen, bei denen ein Teil des Stroms selbst verbraucht wird, deutlich angehoben werden. Der vzbv fordert für Eigenverbrauchsanlagen im Bereich bis 10 kW eine Anhebung um mindestens 2,5 ct/kWh und im Bereich bis 40 kW um mindestens 1,5 ct/kWh. Bei einer 10 kW-Anlage auf einem Einfamilienhaus und einer Einspeisung von 7.000 kWh im Jahr würde das insgesamt 3.500 Euro über eine Förderdauer von 20 Jahren bedeuten. Die Ampel will die Sätze dagegen auf dem Niveau von April 2022 festsetzen.

Um den Ausbau der öffentlichen und privaten Ladeinfrastruktur zu beschleunigen, sind technische Anschlussbedingungen und technische Anforderungen an Kundenanlagen zu harmonisieren und durchgängig digitale Prozesse für die Beantragung und Genehmigung zu etablieren. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) muss die entsprechenden Prozesse koordinieren und kontrollieren.

Schutz von Verbraucher:innen vor unseriösen Energieversorgern hat in der Energiepreiskrise hohe Priorität
Bislang bestehen hohe administrative Hürden bei der gemeinsamen Nutzung von Solarenergie in Einliegerwohnungen, Reihenhäusern, großen Wohngebäuden und Wohnquartieren. Der vzbv begrüßt daher grundsätzlich, dass die Definition der Eigenversorgung gestrichen wurde. Damit könnten Mieterstromprojekte und die gemeinsame Eigenversorgung attraktiver werden.

Der vzbv begrüßt die Vorschläge der Bundesregierung zur besseren Regulierung von Energielieferanten. Aus Sicht des vzbv sollten Energielieferanten jedoch nicht nur auf Anfrage der BNetzA zur Vorlage eines Wirtschaftsprüfertestats verpflichtet werden, sondern in regelmäßigen Abständen einen solchen Bericht der BNetzA vorlegen müssen.

Zudem sollte eine Prüfungspflicht der BNetzA in Bezug auf die Leistungsfähigkeit von Energielieferanten mit eindeutigen Mindeststandards eingeführt werden.

Gut ist die Klarstellung, dass es nur einen Tarif in der Grundversorgung geben darf. Der vzbv kritisiert, dass die Ersatzversorgung preislich von der Grundversorgung entkoppelt werden soll, neue Transparenzregeln sollen aber zumindest Mondpreise künftig verhindern. Der vzbv fordert die Aufsichtsbehörden mit Nachdruck zu einem entschlossenen Eingreifen auf, sobald die gesetzlich verankerten Regelungen verletzt werden.

Vorschläge zur Stärung der Energieeffizienz fehlen

Die im Koalitionsvertrag angekündigte gesetzliche Umsetzung von Energy Sharing fehlt. Es gibt keine Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz. Insbesondere die energetische Gebäudesanierung muss massiv vorangebracht werden, wobei der Fokus auf den energetisch schlechtesten Gebäuden liegen sollte. Dazu bedarf es ambitionierterer Effizienzstandards und einer ausreichenden finanziellen Unterstützung, damit die privaten Haushalte die hohen Investitionen auch schultern können.

Jetzt ist der Bundestag gefragt: Er muss die Weichen für ein verbraucherfreundliches Osterpaket stellen.

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 06. April 2022

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