Im Bundestag beschlossen: Neuer attraktiver Wehrdienst beschlossen

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Der Wehrdienst wird modernisiert und sichert damit den personellen Aufwuchs der Bundeswehr. Der Deutsche Bundestag hat deshalb das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.

Der Deutsche Bundestag hat die gesetzlichen Grundlagen für einen neuen attraktiven Wehrdienst geschaffen und das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz beschlossen. Der Neue Wehrdienst dient vor allem zum Aufwuchs der Reserve. Gleichzeitig sollen für die aktive Truppe mehr Soldatinnen und Soldaten gewonnen werden. 

Angesicht der sicherheitspolitischen Lage in Europa stärkt die Bundesregierung die Landes- und Bündnisverteidigung. Die Personalstärke der Bundeswehr sind unter anderen an die NATO-Fähigkeitsziele anzupassen. Bis 2035 sollen die Streitkräfte über 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten sowie 200.000 Reservistinnen und Reservisten zur Verfügung stehen.

Ab 1. Januar 2026

Die neue Regelung des Wehrdienstes setzt auf Freiwilligkeit und einen attraktiven Wehrdienst. Das Gesetz soll ab 1. Januar 2026 gelten. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.

Zunächst sollen ab 2026 alle 18-jährigen Frauen und Männer einen Fragebogen ausfüllen, um die Motivation und Eignung für den Einsatz in der Bundeswehr zu erfragen. Die Männer müssen den Fragebogen beantworten, für die Frauen ist die Beantwortung freiwillig. Bei allen Interessierten wird die Eignung für den Einsatz in der Bundeswehr anschließend in einem Assessment festgestellt. 

Ab dem 1. Juli 2027 werden Männer vom Geburtsjahrgang 2008 an verpflichtend gemustert. Auf Basis der Fragebögen und der Musterungsergebnisse kann die Bundeswehr im Verteidigungsfall auf einen Pool potenzieller Rekrutinnen und Rekruten zurückgreifen. 

Bundestag kann „Bedarfswehrpflicht“ beschließen

Bei dem Neuen Wehrdienst wird so lange wie möglich auf Freiwilligkeit gesetzt. Sollte sich die sicherheitspolitische Lage verschärfen oder sich nicht ausreichend gemäß der Zielvorgaben freiwillig melden, kann eine „Bedarfswehrpflicht“ auf Antrag der Bundesregierung vom Bundestag mit einem Gesetz beschlossen werden. Damit soll dann die Lücke zwischen dem Bedarf der Bundeswehr und der tatsächlichen Zahl der zur Verfügung stehenden geschlossen werden.

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Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 19. Dezember 2025

Symbolfoto Wehrpflicht (c) Bundeswehr