Hundesteuer fĂĽr Rettungshunde / Erben: Ehrenamtliche vierbeinige Retter steuerfrei stellen

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Rettungshunde retten Leben – und ihre Halter tun das ehrenamtlich. Trotzdem müssen viele Kommunen in Sachsen-Anhalt für geprüfte Rettungshunde Hundesteuer zahlen. Der Mitteldeutsche Rundfunk berichtete darüber (Link).

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, RĂĽdiger Erben (Foto), fordert eine landesweit einheitliche Steuerbefreiung: „Rettungshunde sind ein unverzichtbarer Teil der Rettungskette in unserem Land. Sie stehen mit ihren HundefĂĽhrerinnen und HundefĂĽhrern rund um die Uhr bereit und arbeiten ausschlieĂźlich ehrenamtlich. Das sollte auch steuerlich anerkannt werden. Eine vollständige Befreiung wäre fĂĽr die meisten Kommunen kaum spĂĽrbar, es gibt landesweit weniger als 100 solcher Hunde.“

Während die Landeshauptstadt Magdeburg Rettungshunde vollständig von der Steuer befreit, gewähren andere Gemeinden nur eine Ermäßigung.

Manche verlangen den vollen Betrag, als ginge es um ein Haustier. Erben: „In der Mehrheit der 218 Gemeinden in Sachsen-Anhalt gibt es vermutlich keinen einzigen Rettungshund. Trotzdem wäre eine einheitliche Regelung ein starkes Signal an die Ehrenamtlichen, die sich Tag und Nacht in den Dienst anderer stellen.“

Hintergrund:

Das Rettungshundewesen in Sachsen-Anhalt hat sich in den vergangenen Jahren stark entwickelt. In mehreren Organisationen werden Hunde für Such- und Rettungseinsätze ausgebildet. Ihre Teams sind geschult in Erster Hilfe, Suchstrategien, Einsatzkunde und Unfallverhütung und leisten wertvolle Hilfe, wenn Menschen vermisst werden.

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Text/Foto: SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt am 23. Oktober 2025