Heute im Bundesrat: Länder legen Gesetzentwurf für effektiveren Gewaltschutz vor

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Der Bundesrat beschloss in seiner Plenarsitzung am 17. Oktober 2025, einen eigenen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Gewaltschutzes beim Bundestag einzubringen. Die Initiative Nordrhein-Westfalens verfolgt das Ziel, den Gewaltschutz insbesondere in Hochrisikofällen schneller, konsequenter und wirkungsvoller durchzusetzen.

Aktuelles Gewaltschutzgesetz nicht ausreichend

Der aktuelle rechtliche Rahmen – das Gewaltschutzgesetz – biete Möglichkeiten für zivilrechtliche Schutzanordnungen. Insbesondere in Fällen eskalierender Gewalt reichten die bestehenden Mittel aber oft nicht aus, Opfer effektiv und rechtzeitig zu schützen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Maßnahmenkatalog

Der Gesetzentwurf sieht mehrere Maßnahmen vor, um den Schutz Betroffener zu verbessern. So sollen Täter bei schweren Verstößen gegen Schutzanordnungen künftig härter bestraft werden – mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. In solchen Fällen könnte, ähnlich wie beim Stalking, auch Untersuchungshaft angeordnet werden. Zudem sollen Familiengerichte die Polizei bereits informieren, wenn ein Antrag auf eine Schutzanordnung eingeht. Ziel ist ein schnelleres Eingreifen bei drohender Gefahr. Auch der Opferschutz soll gestärkt werden: Betroffene sollen leichter Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung und rechtlicher Unterstützung erhalten.

Wie es weitergeht

Die Bundesregierung hat nun die Möglichkeit, sich zum Gesetzentwurf der Länder zu positionieren. Danach ist der Bundestag am Zug. Feste Fristen, wann er sich mit der Länderinitiative beschäftigen muss, gibt es nicht.

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Plenarsitzung des Bundesrates am 17.10.2025

Symbolfoto/pixabay