Magdeburg. Im Nachgang zum Anschlag vom 20. Dezember 2024 in Magdeburg zieht die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag, Karin Tschernich-Weiske (Foto), eine positive Zwischenbilanz zur Auszahlung von Hilfen aus dem Opferhilfefonds Sachsen-Anhalt. In der letzten Sitzung des Ausschusses fĂŒr Recht, Verfassung und Verbraucherschutz hatte Justizministerin Franziska Weidinger die Abgeordneten ĂŒber die Auszahlungen aus dem Fonds informiert.
âRund 297.000 Euro wurden aus dem Opferhilfefonds des Landes in diesem Jahr bereits ausgezahlt. Der GroĂteil ging an Betroffene des Anschlags in Magdeburg und Hinterbliebene. Das ist ein wichtiges Signal: Der Staat lĂ€sst die Menschen in einer solchen Ausnahmesituation nicht allein, sondern hilft schnell, direkt und unbĂŒrokratischâ, so Tschernich-Weiske.
Die CDU-Fraktion hatte sich nach dem Anschlag dafĂŒr eingesetzt, sowohl die Mittel fĂŒr den Fonds deutlich zu erhöhen als auch die Richtlinie zur GewĂ€hrung der Hilfen anzupassen. Der Fonds wurde im laufenden Jahr auf 500.000 Euro aufgestockt. Nach Angaben von Justizministerin Weidinger im Ausschuss werden gegenwĂ€rtig zahlreiche weitere AntrĂ€ge von Opfern geprĂŒft.
âEine durchschnittliche Verfahrensdauer von 75 Tagen â von der Antragstellung bis zur Entscheidung â ist aus meiner Sicht eine positive Bilanz. Diese Hilfen sind dringend notwendig â und sie wirken. Das sind wir den Betroffenen schuldigâ, betont Tschernich-Weiske.
FĂŒr die CDU-Fraktion ist Opferhilfe ein unverzichtbarer Teil staatlicher Verantwortung und ein fester Bestandteil ihrer rechtspolitischen Arbeit.
âDie bisherigen Auszahlungen zeigen, dass es gut funktioniert, wenn alle an einem Strang ziehen. Wir werden uns weiterhin dafĂŒr einsetzen, dass diese Praxis dauerhaft abgesichert wirdâ, erklĂ€rt Tschernich-Weiske abschlieĂend.
Quelle: CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt am 29. August 2025
Foto: Karin Tschernich-Weiske ( c) Rayk Weber