Magdeburg. „Arbeit lohnt sich immer. Die zentrale Stellschraube ist die Arbeitszeit: Wer in Sachsen-Anhalt Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, liegt klar ĂĽber dem BĂĽrgergeld. Kostenanstiege im BĂĽrgergeld waren Inflationsfolgen, keine zunehmende Faulheit. Und: Sachsen-Anhalt profitiert ĂĽberdurchschnittlich von der Mindestlohnerhöhung – viele Beschäftigte bekommen spĂĽrbar mehr.“ Diese Botschaften setzte Sachsen-Anhalts Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne (Foto) heute im Landtag.
Gerade in Sachsen-Anhalt sei der Abstand zwischen Arbeitslohn und BĂĽrgergeld deutlich höher als im Bundesschnitt. So liege er bei Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn fĂĽr Singles bei 609 Euro, fĂĽr Alleinerziehende mit einem Kind bei 766 Euro und fĂĽr ein Ehepaar mit zwei Kindern, von dem nur eine Person arbeitet, bei 714 Euro ĂĽber dem Niveau des BĂĽrgergeldes ohne Erwerbseinkommen. „Vollzeit zum Mindestlohn ist — gerade in Sachsen-Anhalt – fast immer ausreichend, um oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu liegen“, sagte Grimm-Benne. Leistungen wie Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag ergänzen das Erwerbseinkommen und verhindern, dass arbeitende Familien ĂĽberhaupt auf Grundsicherung angewiesen sind.
Der Mindestlohn verstärke den Lohnabstand maĂźgeblich. Grimm-Benne sagte: „Sachsen-Anhalt profitiert ĂĽberdurchschnittlich vom Mindestlohn. 20 % der Jobs liegen im Bereich, der von der Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro zum Jahreswechsel direkt erfasst wird – das sind etwa 164.000 von 832.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. FĂĽr 2027 ist die nächste Stufe auf 14,60 € vorgesehen – dann werden rund 26 % der Jobs betroffen sein. Vom Mindestlohn profitieren vor allem Menschen, die den Laden am Laufen halten. Es sind Beschäftigte in der Pflege, in der Gastronomie, in Friseursalons und im Reinigungsgewerbe, die durch den Mindestlohn gestärkt werden.“
Ministerin Grimm-Benne wies in ihrer Rede darauf hin, dass der Hebel fĂĽr mehr Einkommen oftmals nicht der Stundenlohn, sondern die Arbeitszeit sei: „90 % der Menschen, die trotz Arbeit mit Grundsicherung aufstocken, arbeiten entweder in Teilzeit oder in Minijobs. Das sind rund 14.000 Menschen. Wir mĂĽssen die Ausweitung der Arbeitszeit ermöglichen, indem aus Minijobs sozialversicherungspflichtige Teilzeitstellen und aus kleinen Teilzeiten verlässliche Vollzeitmodelle werden. Unser Ansatz muss sein: Aufstockungsberatung in den Jobcentern, Planungssicherheit ĂĽber Schichtmodelle, aber auch Weiterbildung und Qualifizierung — und der Erhalt unserer verlässlichen, hochwertigen und bezahlbaren Kinderbetreuung.“
In Sachsen-Anhalt ist die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zuletzt gesunken; gleichzeitig sind rund 21.200 Menschen trotz Grundsicherung erwerbstätig – fast jeder Fünfte.
Text/Foto: Ministerium fĂĽr Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 21. August 2025