Polizeiliche Kriminalstatistik der Polizeiinspektion Magdeburg fĂĽr das Jahr 2021

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  • 309 Fälle erfasst
  • 932 Straftaten aufgeklärt – Aufklärungsquote blieb mit 53,2 % auf Vorjahresniveau
  • Aufklärungsquote bei Mord und Totschlag bei 100 Prozent
  • Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf spezielle Deliktsbereiche

Allgemein

Die Anzahl der von der Polizeiinspektion Magdeburg (PI MD) im Jahr 2021 abgeschlossenen Fälle verringerte sich gegenĂĽber dem Vorjahr auf 56.309 Fälle (2020: 61.000). Mit diesem RĂĽckgang von -7,7% setzte sich der Trend der letzten Jahre fort.

Insgesamt konnten hiervon 29.932 Fälle aufgeklärt werden, was einer um +0,5 Prozentpunkten gestiegenen Aufklärungsquote (AQ) von 53,2% gegenĂĽber dem Vorjahr entspricht.

Insgesamt wurden 20.150 Tatverdächtige ermittelt (15.118 männlich, 5.032 weiblich). Im Vergleich zum Vorjahr (2020: 21.593) bedeutet dies einen RĂĽckgang um -6,7%.

Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger verringerte sich im Jahresvergleich auf 3.354 Tatverdächtige (2020: 4.160), was einen Anteil von 16,6% der Gesamtanzahl aller ermittelten Tatverdächtigen ausmacht (2020: 19,3%). Unter Nichtdeutschen definiert die PKS Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Bei den Tatverdächtigen unter 21 Jahren ist der Anteil mit 18,5% (3.731 Tatverdächtige) geringer als im Jahr 2020 mit 19,1%. Von den im Jahr 2021 unter 21-Jährigen wurden 761 Kinder (bis unter 14 Jahre), 1.574 Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) und 1.396 Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) als Tatverdächtige ermittelt.

Die Anzahl der Intensivtäter, also Täter mit mehr als neun Handlungen, ist im Jahr 2021 auf 257 gesunken (-45). Diese waren an 4.173 Fällen beteiligt (-892).

Straftaten gegen das Leben

Im Zuge der Bearbeitung durch die PI MD lag der Anteil der Straftaten gegen das Leben mit 27 Fällen bei 0,05% aller erfassten Fälle. Unter diesen 27 Fällen waren vier Morde, die mit einer Aufklärungsquote von 100% allesamt aufgeklärt werden konnten. Von Mord spricht man, wenn vorsätzlich ein Mensch getötet wurde und zusätzlich ein vom Gesetzgeber definiertes Mordmerkmal wie u.a. Mordlust, Habgier oder Heimtücke vorliegt. Ebenso konnten alle erfassten zehn Fälle des Deliktsbereichs „Totschlag und Tötung auf Verlangen“ aufgeklärt werden (AQ 100,0%). Von 13 erfassten Fällen der fahrlässigen Tötung wurden sechs aufgeklärt, was einer AQ von 46,2% entspricht.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Von den 956 erfassten Sexualdelikten konnten 851 aufgeklärt werden, was einer AQ von 89,0% entspricht. Damit ist die Zahl der erfassten Fälle um +26,3% (2020: 757) gestiegen, die der aufgeklärten Fälle um +33,4%. Dies entspricht einem Anstieg der AQ um +4,7 Prozentpunkte. Ursächlich hierfĂĽr ist u.a. ein erneuter Anstieg im Deliktsfeld des Verbreitens von pornografischen Schriften, insbesondere kinderpornografischer Schriften zu begrĂĽnden. Hier ist ein zunehmendes Aufkommen von größeren Ermittlungsverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen zu verzeichnen. Weiter kann festgestellt werden, dass das Verhalten von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit sozialen Medien sowie Internet-Nachrichtendiensten im Wandel ist. Die Hemmschwelle die mit dem Umgang von deliktsbezogenen Aufnahmen[1] verbunden ist, sinkt immer weiter. So werden ĂĽber Nachrichtendienste wie „Snap-Chat“, „Tiktok“, „Telegram“ oder „WhatsApp“ vermehrt Bilder und Videos verschickt oder in Gruppen hochgeladen, welche den vorgenannten Straftatbestand tangieren können. Diese Aufnahmen werden dann erneut weiterverbreitet und können somit schnell einem sehr groĂźen, nicht abschätzbaren Teilnehmerkreis zur VerfĂĽgung stehen. Um +34,5% stiegen die erfassten Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern auf 234 Fälle (2020: 174. Die AQ stieg auch hier leicht auf 93,2% (2020: 89,7%).

Ebenfalls ist die Anzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung/Abhängigkeit um 49 Fälle auf 326 gestiegen. Hiervon konnten 90,2% der Fälle aufgeklärt werden, was einem Anstieg der AQ um +5,0 Prozentpunkte entspricht.

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[1] z.B. das Versenden von Nacktaufnahmen

Rohheitsdelikte und Delikte gegen die persönliche Freiheit

Die Anzahl der erfassten Rohheitsdelikte, zu denen u. a. Körperverletzungen und Raubdelikte zählen, sank um -103 Fälle auf 8.726 Fälle. Dieser RĂĽckgang ist insbesondere durch die gesunkenen Fallzahlen im Bereich der Raubdelikte und Körperverletzungsdelikte zu begrĂĽnden. FĂĽr Raubdelikte wurden 322 Fälle erfasst, was einem RĂĽckgang um -44 Fälle entspricht. FĂĽr Körperverletzungsdelikte ist ein RĂĽckgang von -187 Fällen auf 5486 erfasste Fälle zu verzeichnen. In beiden Bereichen konnte die AQ zudem leicht erhöht werden (Raubdelikte: 66,8%, Körperverletzungsdelikte: 90,0%).

Ein deutlicher Anstieg ist fĂĽr den Tatbestand der Bedrohung (+340 erfasste Fälle) um +23,0% festzustellen. Ursächlich hierfĂĽr dĂĽrfte, neben denen auch schon im Vorjahr vermehrt auftretenden nachbarschaftlichen Streitigkeiten durch den Corona-bedingten vermehrten Aufenthalt im häuslichen oder hausnahen Bereich, die Neufassung des § 241 StGB im April 2021 sein. Vor der Ă„nderung war nach   § 241 StGB nur die Drohung mit einem Verbrechen wie beispielsweise Mord strafbar. Es fallen nun deutlich mehr Tathandlungen unter diesen Straftatbestand wie Taten gegen die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert.

Eigentumskriminalität

Diebstahlsdelikte insgesamt bilden mit 32,8% den höchsten Anteil an den 2021 abgeschlossenen Fällen. Dabei sank die Anzahl auf 18.462 Fälle (-17,6%). In fast allen Tatbeständen dieses Deliktfeldes gab es einen RĂĽckgang der erfassten Fälle. Lediglich Diebstähle von Kraftfahrzeugen und Krädern, einschlieĂźlich unbefugter Ingebrauchnahme, haben einen Anstieg von +7,9% (Kraftwagen) und +9,0% (Kräder) bei den erfassten Fällen zu verzeichnen. Einen weiteren deutlichen RĂĽckgang an erfassten Fällen gab es fĂĽr das Delikt Ladendiebstahl (‑22,4%).

Ebenfalls setzte sich der fortlaufende Rückgang des besonders schweren Diebstahls in/aus Wohnungen fort. Hier war erneut ein Rückgang (-24,1%) auf 621 erfasste Fälle zu verzeichnen. Gleichzeitig konnte die AQ auf 21,4% gesteigert werden. Insgesamt ist die AQ für alle Diebstahlsdelikte leicht um +1,4 Prozentpunkte auf 27,8% gestiegen.

Vermögens- und Fälschungsdelikte

Im Bereich der Betrugsdelikte ist ein leichter Anstieg um +0,7% auf 7.482 erfasste Fälle zu verzeichnen (2020: 7.429 Fälle). Ebenso ist erneut ist ein leichter Anstieg um +1,5% im Deliktsfeld Waren- und Warenkreditbetrug (+1,5%) auf 4.331 erfasste Fälle zu verzeichnen. Insbesondere die erfassten Fälle für das Delikt sonstiger Warenkreditbetrug stiegen um +8,8% auf 2.733, was durchaus in Zusammenhang mit der Pandemie-Lage gebracht werden kann. Durch die temporäre Schließung des Einzelhandels verlagerte sich das Einkaufsverhalten im letzten Jahr nochmals stärker auf den Internethandel, wobei hier u.a. eine Vielzahl von sogenannten „Fake-Shops“ zu verzeichnen war. So locken diese Onlineportale mit besonders günstigen Angeboten zu begehrten Artikeln. Ein gutes Beispiel ist dabei die Spielkonsole eines namenhaften japanischen Herstellers, welche aufgrund von Lieferschwierigkeiten, bundesweit stark nachgefragt war. Auch die vermeintliche Anonymität und gefühlte Sicherheit im Internet lassen viele Bürger schnell zu Opfern von Computerkriminalität werden. So überweisen Geschädigte große Summen über einen Online-Zahldienst für eine vermeintliche Ware, welche der unbekannte Täter z.B. über Online-Flohmarktplattformen anbietet. Oftmals verwenden die Täter auch Onlinebanken zum Geldtransfer, welche von den Tätern keine Identitätsverifizierung verlangen.

Der Tatbestand der Urkundenfälschung stieg erneut. Hier ist ein Zuwachs der erfassten Fälle um +48 Fälle auf 977 zu verzeichnen. Rückgängig waren u.a. die erfassten Fälle für Geld-, Wertzeichenfälschung, Fälschung von Zahlungskarten/Schecks (2021: 139, 2020: 197).

Neben den bereits erwähnten Auffälligkeiten bezüglich der Corona-Pandemielage sind u.a. auch im Bereich der Wirtschaftskriminalität Auswirkungen zu verspüren. So wurden/werden im Zentralen Kriminaldienst der PI Magdeburg Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetruges vor dem Hintergrund der Corona-Soforthilfe bearbeitet.

Sonstige Straftatbestände

Beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte stiegen die erfassten Straftaten um +24 Fälle auf 295 (+8,9%). Die Fallzahlen im Deliktsbereich Sachbeschädigung sanken leicht um -42 auf 6.811 erfasste Fälle (-0,6%). FĂĽr den Tatbestand der Beleidigung ist ein RĂĽckgang der erfassen Fälle um -6,4% auf 2.302 festzustellen. Einen deutlichen Anstieg gab es fĂĽr die Tatbestände Ausspähen/ Abfangen von Daten. Hier waren 610 erfasste Fälle zu verzeichnen, was einem Anstieg von +59,3% entspricht. Die AQ sank auf 8,9% um -3,4 Prozentpunkte. Hierbei ist festzustellen, dass die späteren Opfer oftmals unbewusst eine Vielzahl von persönlichen Daten von sich fĂĽr vermeintliche Werbezwecke oder Sonderangebote herausgeben, ohne sich ernsthafte Gedanken ĂĽber die Konsequenzen zu machen. Nicht zuletzt ist diese Tathandlung nur eine Vorbereitung fĂĽr weitere Betrugshandlungen im Internet mit den Daten der Geschädigten.

Strafrechtliche Nebengesetzte

Im Berichtsjahr stellte die Polizei +197 Fälle (+6,5%) der Rauschgiftkriminalität mehr fest als im Vorjahr. Ursache hierfĂĽr sind die unverändert vermehrt durchgefĂĽhrten Kontrollen der Behörden. Den höchsten Anteil der Fälle im Bereich der Rauschgiftkriminalität nehmen dabei allgemeine Verstöße gegen das BtMG mit Cannabis mit 1.252 Fällen (+54 erfasste Fälle), Amphetaminen in flĂĽssiger und fester Form mit 542 Fällen (+88 erfasste Fälle) und Methamphetamin mit 450 Fällen (+72 erfasste Fälle) ein.

Von Zuwanderern begangene Straftaten

Analog den Festlegungen in der PKS gilt als Zuwanderer, wer mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutzberechtigter und Asylberechtigter, Kontingent-flüchtling“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ in Deutschland registriert wurde.

In der Personengruppe der Zuwanderer wurden 1.374 (-42,0 %) Tatverdächtige gezählt, die an 1.832 (-40,5%) erfassten Fällen beteiligt waren. Im Jahr 2020 waren es 3.080 Fälle, an denen 2.371 Zuwanderer beteiligt waren. Rückläufig sind vor allem Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asyl- oder Freizügigkeitsgesetz durch Asylbegehrende. Im Jahr 2021 wurden 366 Fälle in der PKS ausgewiesen, was einem Rückgang um -731 (-66,6 %) Fälle zum Vorjahr (1.097erfasste Fälle) entspricht.

Neben diesen ausländerspezifischen Verstößen, also Verstößen, die nicht von Deutschen begangen werden können, waren aber auch die erfassten Fälle in allen anderen Deliktgruppen rĂĽckläufig.  Hierzu zählen unter anderem die Rohheitsdelikte mit 537 erfassten Fällen (‑9,3%) und Diebstahlsdelikte mit 314 erfassten Fällen (-24,9%). Gegen die sexuelle Selbstbestimmung richteten sich 39 Straftaten, ein RĂĽckgang von -22% zum Vorjahr.

Corona-bedingte Einwirkungen/Auffälligkeiten

Insgesamt verlagert sich die Lebensgestaltung zunehmend in die digitale Welt, durch die Corona-Pandemielage wurde diese Entwicklung noch beschleunigt. Die Täterschaft orientiert sich entsprechend zielgerichtet auf das Tatmittel Internet. Die teilweise unbedarfte Herangehensweise und Unkenntnis der späteren Geschädigten, bei gleichzeitigem hochprofessionellem Handeln der Täter, erleichtert die Taten zunehmend.

Polizeiinspektion Magdeburg am 18. März 2022

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