Magdeburg. Die „Magdeburger Volksstimme“ berichtete am Wochenende unter der Überschrift „Mit freundlichen Grüßen: Attentäter vom Weihnachtsmarkt Magdeburg verhöhnt Opfer mit persönlichem Brief“, dass der Täter aus der Untersuchungshaft heraus in mindestens einem Fall, möglicherweise auch weiteren Fällen, ein Opfer seiner Tat angeschrieben hat.
Der Obmann der SPD-Landtagsfraktion im 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, Rüdiger Erben (Foto), zeigt kein Verständnis dafür, dass ein solcher Brief die Empfängerin erreichen konnte, und fordert einen deutlich stärkeren Fokus auf den Opferschutz: „Das Gesetz lässt ausdrücklich zu, dass Briefe eines Untersuchungsgefangenen an ein Tatopfer zurückgehalten werden dürfen, wenn sie den Schutz des Opfers gefährden könnten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kontakt das Opfer psychisch oder physisch gefährdet, zum Beispiel durch erneute Traumatisierung. Wenn der Brief schon nicht zurückgehalten wurde, hätte es zumindest eine andere Vorgehensweise geben müssen. So wäre es möglich gewesen, dass die Staatsanwaltschaft zunächst den Kontakt mit der Adressatin ohne Briefübersendung gesucht hätte. Diese hätte dann einen Empfang verweigern können.“
Text/Foto: SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt am 27. Juli 2025