Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiÀr Schutzberechtigten gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.
Begrenzung der Migration
Das Gesetz Ă€ndert zunĂ€chst die Ziele des Aufenthaltsgesetzes. KĂŒnftig soll der Zuzug von AuslĂ€ndern durch das Gesetz nicht nur gesteuert, sondern auch begrenzt werden. Damit werde auch ein deutliches Signal ins In- und Ausland gesetzt, dass unerlaubte Einreisen und Aufenthalte in Deutschland nicht hingenommen wĂŒrden, so die GesetzesbegrĂŒndung.
Aussetzung des Familiennachzugs
Das Gesetz sieht unter anderem vor, den Familiennachzug zu subsidiĂ€r SchutzbedĂŒrftigen fĂŒr zwei Jahre auszusetzen. Dies betrifft AuslĂ€nderinnen und AuslĂ€nder in Deutschland, die zwar nicht wie Asylberechtigte oder FlĂŒchtlinge aus bestimmten GrĂŒnden verfolgt werden, denen aber dennoch in ihrer Heimat schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Engste Familienangehörige â also Ehegatten, minderjĂ€hrige Kinder und Eltern â konnten bisher aus humanitĂ€ren GrĂŒnden eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bundesweit durften zuletzt monatlich 1.000 entsprechende Visa erteilt werden.
Hohe Belastung der Kommunen
Das Ausschöpfen dieses Kontingents beim Familienzuzug hĂ€tte die Kommunen in den Jahren 2023 und 2024 zusĂ€tzlich zu der hohen Zahl an weiteren Schutzsuchenden und FamiliennachzugsfĂ€llen vor groĂe Herausforderungen gestellt, heiĂt es in der GesetzesbegrĂŒndung. HĂ€ufig reisten Schutzsuchende allein ein, und die Familienangehörigen stellten spĂ€ter den Antrag auf FamilienzusammenfĂŒhrung. Die Kommunen mĂŒssten dann Wohnraum fĂŒr gröĂere Familien organisieren. LĂ€nder und Kommunen hĂ€tten vor diesem Hintergrund verstĂ€rkt vor drohender Obdachlosigkeit von Schutzsuchenden gewarnt.
Inkrafttreten
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkĂŒndet werden und tritt am Tag nach der VerkĂŒndung in Kraft.
Plenarsitzung des Bundesrates am 11.07.2025
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