In ihrer am 11. Juli 2025 beschlossenen Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 weisen die Länder auf die negativen Folgen der aktuellen Wirtschaftsschwäche und der weltweiten Unsicherheit für die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen hin. Sie begrüßen das geschaffene Sondervermögen des Bundes über 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität. Der darin enthaltene Anteil von 100 Milliarden Euro für Investitionen in den Ländern und Kommunen sei ein wichtiger Beitrag zum Abbau des Investitionsstaus.
Ruf nach Reformen
Gleichzeitig fordert der Bundesrat weitere strukturelle Reformen, etwa bei der gesetzlichen Renten-, Pflege- und Krankenversicherung, den Transferleistungen sowie beim Vergabe- und Baurecht. Hier müsse die Bundesregierung schnell handeln.
Auch müssten die notwendigen Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität umfassend umgesetzt werden können. Investitionen aus dem neuen Sondervermögen des Bundes und aus dem „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) könnten nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn Länder und Kommunen sie nicht mitfinanzieren müssten.
Mehr Hilfe für die Länder bei Flüchtlingsbetreuung und Nahverkehr
Der Bundesrat weist darauf hin, dass Länder und Kommunen in den letzten Jahren in überregionalen und regionalen Notlagen viele Maßnahmen finanziert haben. Ihre Haushalte seien dadurch erheblich belastet worden. Angesichts erwarteter sinkender Steuereinnahmen müssten gleichzeitig der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, die Dekarbonisierung, die Folgen der Fluchtmigration und nicht zuletzt Bildung und Digitalisierung finanziert werden. Besonders bei der Versorgung und Integration von Flüchtlingen müsse der Bund Länder und Kommunen stärker unterstützen als bisher.
Zudem solle er für einen bezahlbaren Personennahverkehr einstehen. Aus Sicht der Länder steht der Bund in der Pflicht, die Attraktivität und die Verlässlichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel zu erhalten, damit diese auch mit Blick auf Umwelt und Klima stärker genutzt werden.
Bund soll seine Maßnahmen finanziell absichern
Der Bund stoße regelmäßig Maßnahmen an, lasse diese aber von den Ländern finanzieren, stellt der Bundesrat fest. Aus Gründen der Planbarkeit müsse künftig von Anfang an rechtssicher feststehen, dass der Bund seine Initiativen dauerhaft und dynamisch mitfinanziert.
Bundesregierung plant Ausgaben vom 503 Milliarden Euro
In dem Haushaltsentwurf für das laufende Jahr, den die neue Bundesregierung dem Bundesrat vorgelegt hat, sind Ausgaben in Höhe von 503 Milliarden Euro und Einnahmen in Höhe von 421 Milliarden Euro vorgesehen. Die geplante Nettokreditaufnahme von 82 Milliarden Euro ist deutlich höher als im Vorjahr. Sie entspreche aber dem durch die reformierte Schuldenbremse erlaubten Betrag, so die Bundesregierung. Auch die Ausgaben für Sicherheit und Verteidigung sind deutlich höher als zuvor und erreichen eine NATO-Quote von 2,4 %.
Ziel des Haushaltsgesetzes sei es nach Angaben der Bundesregierung, Investitionen für Wirtschaftswachstum zu ermöglichen, Arbeitsplätze zu sichern und Deutschlands innere und äußere Sicherheit zu modernisieren.
Etat des Bundesrates
Auch der Etat des Bundesrates als Verfassungsorgan des Bundes ist übrigens Teil des Bundeshaushaltes – wenn auch mit geplant gut 38,5 Millionen einer der kleinsten Einzelpläne.
Wie es weitergeht
Seine Stellungnahme leitet der Bundesrat nun der Bundesregierung zu. Sie verfasst eine Gegenäußerung und legt dann beide Dokumente dem Bundestag vor. Dieser hatte am Mittwoch vor dem Bundesratsplenum – in der sogenannten Haushaltswoche – mit seinen Beratungen begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.
Plenarsitzung des Bundesrates am 11.07.2025
Foto © AdobeStock | bluedesign
