Aufhebung Compact-Verbot, Tschernich-Weiske: Demokratische Auseinandersetzung mit extremistischen Positionen bleibt weiter notwendig

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Magdeburg. Zur Aufhebung des „Compact“-Verbots durch das Bundesverwaltungsgericht sagt Karin Tschernich-Weiske (Foto), rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:

„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das Verbot der Compact-Magazin GmbH aufzuheben, ist juristisch bindend. Das Urteil darf jedoch nicht als Freispruch fĂŒr die verfassungsfeindlichen Inhalte gewertet werden, die regelmĂ€ĂŸig ĂŒber dieses Netzwerk verbreitet werden.“

Tschernich-Weiske sagt weiter: „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass „Compact“ politische Botschaften mit klaren ideologischen BezĂŒgen verbreitet – etwa durch die UnterstĂŒtzung des sogenannten Remigrationskonzepts, welches Menschen wegen ihrer Herkunft ausgrenzt. Die Aufhebung des Verbots erfolgte nicht, weil diese Inhalte unproblematisch wĂ€ren, sondern weil die rechtlich sehr hohen HĂŒrden fĂŒr ein Vereinsverbot im konkreten Fall nicht als ĂŒberschritten gelten.“

Karin Tschernich-Weiske betont: „Die demokratische Auseinandersetzung mit extremistischen Positionen bleibt weiterhin notwendig – in der Politik, in der Zivilgesellschaft und durch einen wachsamen Verfassungsschutz.“

Quelle: CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt am 26. Juni 2025

Foto: Karin Tschernich-Weiske ( c) Rayk Weber