Aufhebung Compact-Verbot, Tschernich-Weiske: Demokratische Auseinandersetzung mit extremistischen Positionen bleibt weiter notwendig

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Magdeburg. Zur Aufhebung des „Compact“-Verbots durch das Bundesverwaltungsgericht sagt Karin Tschernich-Weiske (Foto), rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:

„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das Verbot der Compact-Magazin GmbH aufzuheben, ist juristisch bindend. Das Urteil darf jedoch nicht als Freispruch für die verfassungsfeindlichen Inhalte gewertet werden, die regelmäßig über dieses Netzwerk verbreitet werden.“

Tschernich-Weiske sagt weiter: „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass „Compact“ politische Botschaften mit klaren ideologischen Bezügen verbreitet – etwa durch die Unterstützung des sogenannten Remigrationskonzepts, welches Menschen wegen ihrer Herkunft ausgrenzt. Die Aufhebung des Verbots erfolgte nicht, weil diese Inhalte unproblematisch wären, sondern weil die rechtlich sehr hohen Hürden für ein Vereinsverbot im konkreten Fall nicht als überschritten gelten.“

Karin Tschernich-Weiske betont: „Die demokratische Auseinandersetzung mit extremistischen Positionen bleibt weiterhin notwendig – in der Politik, in der Zivilgesellschaft und durch einen wachsamen Verfassungsschutz.“

Quelle: CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt am 26. Juni 2025

Foto: Karin Tschernich-Weiske ( c) Rayk Weber