In Sachsen-Anhalt sind die Neuankünfte von Asylsuchenden in den letzten Monaten spürbar zurückgegangen. Bundesweit sind die Asylerstanträge in den Monaten Januar bis Mai 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 48 Prozent zurückgegangen. Daher wird das Land die Außenstelle der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) in der landeseigenen Liegenschaft in der Wipertistraße in Quedlinburg zum 30. Juni 2025 schließen.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Die ersten Maßnahmen der Bundesregierung für eine Wende in der Asyl- und Migrationspolitik zeigen bereits Wirkung: Die Zahl der Asylsuchenden geht spürbar zurück, was auch zu einer Entlastung der Kommunen führt. Die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden ist immer ein Kraftakt für alle Beteiligten. Daher danke ich allen, die sich auch in Quedlinburg eingebracht und engagiert haben. Mein besonderer Dank gilt dem Landkreis Harz und der Stadt Quedlinburg für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Bereitstellung angemessener Unterbringungsmöglichkeiten. Auch den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort danke ich herzlich für ihr Verständnis und ihre Unterstützung. Sie haben einen wesentlichen Beitrag zu einem guten und respektvollen Miteinander geleistet.“
Die Anzahl der erforderlichen Unterkunftsplätze für Asylsuchende und damit auch die Anzahl der erforderlichen Unterbringungsobjekte in Sachsen-Anhalt ist abhängig vom Unterbringungsbedarf, der wiederum maßgeblich von den Zugangszahlen im Land abhängt. Gegenwärtig gehen die Zugangszahlen deutlich zurück, was zur Folge hat, dass auch weniger Menschen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes untergebracht werden müssen.
Hintergrund:
Die Außenstelle in Quedlinburg diente ab April 2020 als Schutzbereich der ZASt zur Unterbringung von Corona-infizierten Bewohnern und ihrer Kontaktpersonen. Nachdem die landesrechtlichen Vorgaben zur Durchführung der Absonderung Ende 2023 endeten, musste die ZASt die Unterbringung von Asylsuchenden, insbesondere aufgrund der seinerzeit seit längerem andauernden hohen Zugangszahlen, neu organisieren.
Zur Sicherstellung der Unterbringung und der ordnungsgemäßen Durchführung des Asylverfahrens mussten daher in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusätzliche temporäre Außenstellen an verschiedenen Orten eingerichtet werden. In diesem Zusammenhang war es – wie bereits 2015/2016 – auch erforderlich, die Außenstelle Quedlinburg zur Kapazitätsverstärkung zu nutzen.
Sachsen-Anhalt ist bundesgesetzlich dazu verpflichtet, Asylsuchende aufzunehmen. Der Anteil an der bundesweiten Aufnahme wird nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel berechnet und beläuft sich für Sachsen-Anhalt auf 2,7 Prozent.
Asylsuchende werden nach ihrer Ankunft in Sachsen-Anhalt zunächst in der ZASt untergebracht und von dort in die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Die befristete Nutzung von zusätzlich angemieteten ZASt-Außenstellen sollte es ermöglichen, der bundesgesetzlichen Aufnahmeverpflichtung weiter nachzukommen und den Aufnahmekommunen mehr Zeit zur Beschaffung und Herrichtung von Unterkünften zu verschaffen.
Bereits im Jahr 2016 wurde im Unterbringungskonzept des Landes Sachsen-Anhalt die Bedarfs- und Kapazitätsplanung für den Bereich der Erstaufnahme konkretisiert. Die Unterbringung soll danach mittelfristig an zwei Standorten, nämlich in der Hauptstelle der ZASt in Halberstadt und in der Nebenstelle, der Landesaufnahmeeinrichtung (LAE) in Stendal, erfolgen. Die LAE Stendal befindet sich derzeit im Teilbetrieb, da die Herrichtung des Versorgungs- und des Verwaltungsgebäudes noch nicht abgeschlossen ist. Zum Jahresende wird der Übergang in den Vollbetrieb erfolgen.
Text/Foto: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 26. Juni 2025