Erstaufnahme von Asylsuchenden: Land schließt Unterkunft in Quedlinburg

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In Sachsen-Anhalt sind die NeuankĂŒnfte von Asylsuchenden in den letzten Monaten spĂŒrbar zurĂŒckgegangen. Bundesweit sind die AsylerstantrĂ€ge in den Monaten Januar bis Mai 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 48 Prozent zurĂŒckgegangen. Daher wird das Land die Außenstelle der Zentralen Anlaufstelle fĂŒr Asylbewerber (ZASt) in der landeseigenen Liegenschaft in der Wipertistraße in Quedlinburg zum 30. Juni 2025 schließen.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Die ersten Maßnahmen der Bundesregierung fĂŒr eine Wende in der Asyl- und Migrationspolitik zeigen bereits Wirkung: Die Zahl der Asylsuchenden geht spĂŒrbar zurĂŒck, was auch zu einer Entlastung der Kommunen fĂŒhrt. Die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden ist immer ein Kraftakt fĂŒr alle Beteiligten. Daher danke ich allen, die sich auch in Quedlinburg eingebracht und engagiert haben. Mein besonderer Dank gilt dem Landkreis Harz und der Stadt Quedlinburg fĂŒr die vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Bereitstellung angemessener Unterbringungsmöglichkeiten. Auch den BĂŒrgerinnen und BĂŒrgern vor Ort danke ich herzlich fĂŒr ihr VerstĂ€ndnis und ihre UnterstĂŒtzung. Sie haben einen wesentlichen Beitrag zu einem guten und respektvollen Miteinander geleistet.“

Die Anzahl der erforderlichen UnterkunftsplĂ€tze fĂŒr Asylsuchende und damit auch die Anzahl der erforderlichen Unterbringungsobjekte in Sachsen-Anhalt ist abhĂ€ngig vom Unterbringungsbedarf, der wiederum maßgeblich von den Zugangszahlen im Land abhĂ€ngt. GegenwĂ€rtig gehen die Zugangszahlen deutlich zurĂŒck, was zur Folge hat, dass auch weniger Menschen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes untergebracht werden mĂŒssen.

Hintergrund:

Die Außenstelle in Quedlinburg diente ab April 2020 als Schutzbereich der ZASt zur Unterbringung von Corona-infizierten Bewohnern und ihrer Kontaktpersonen. Nachdem die landesrechtlichen Vorgaben zur DurchfĂŒhrung der Absonderung Ende 2023 endeten, musste die ZASt die Unterbringung von Asylsuchenden, insbesondere aufgrund der seinerzeit seit lĂ€ngerem andauernden hohen Zugangszahlen, neu organisieren.

Zur Sicherstellung der Unterbringung und der ordnungsgemĂ€ĂŸen DurchfĂŒhrung des Asylverfahrens mussten daher in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge zusĂ€tzliche temporĂ€re Außenstellen an verschiedenen Orten eingerichtet werden. In diesem Zusammenhang war es – wie bereits 2015/2016 – auch erforderlich, die Außenstelle Quedlinburg zur KapazitĂ€tsverstĂ€rkung zu nutzen.

Sachsen-Anhalt ist bundesgesetzlich dazu verpflichtet, Asylsuchende aufzunehmen. Der Anteil an der bundesweiten Aufnahme wird nach dem sogenannten Königsteiner SchlĂŒssel berechnet und belĂ€uft sich fĂŒr Sachsen-Anhalt auf 2,7 Prozent.

Asylsuchende werden nach ihrer Ankunft in Sachsen-Anhalt zunĂ€chst in der ZASt untergebracht und von dort in die Landkreise und kreisfreien StĂ€dte verteilt. Die befristete Nutzung von zusĂ€tzlich angemieteten ZASt-Außenstellen sollte es ermöglichen, der bundesgesetzlichen Aufnahmeverpflichtung weiter nachzukommen und den Aufnahmekommunen mehr Zeit zur Beschaffung und Herrichtung von UnterkĂŒnften zu verschaffen.

Bereits im Jahr 2016 wurde im Unterbringungskonzept des Landes Sachsen-Anhalt die Bedarfs- und KapazitĂ€tsplanung fĂŒr den Bereich der Erstaufnahme konkretisiert. Die Unterbringung soll danach mittelfristig an zwei Standorten, nĂ€mlich in der Hauptstelle der ZASt in Halberstadt und in der Nebenstelle, der Landesaufnahmeeinrichtung (LAE) in Stendal, erfolgen. Die LAE Stendal befindet sich derzeit im Teilbetrieb, da die Herrichtung des Versorgungs- und des VerwaltungsgebĂ€udes noch nicht abgeschlossen ist. Zum Jahresende wird der Übergang in den Vollbetrieb erfolgen.

Text/Foto: Ministerium fĂŒr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 26. Juni 2025