Krüger: CDU-Fraktion begrüßt Novellierung des Straßenverkehrsrechts

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Magdeburg/ST. Der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe Infrastruktur und Digitales der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Thomas Krüger (Foto) begrüßt die jüngsten Änderungen im Straßenverkehrsrecht: „Sie geben den Kommunen mehr Freiräume bei der Verkehrsplanung. Neben der Verkehrssicherheit und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung können nun auch Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit sowie städtebauliche Entwicklung berücksichtigt werden.“

Krüger sagt weiter: „Diese Reform ermöglicht es unseren Städten und Gemeinden, den Verkehr sicherer und nachhaltiger zu gestalten. Besonders die neuen Möglichkeiten für Tempo-30-Zonen, Fahrradstraßen und Fußgängerbereiche sind ein Gewinn für die Lebensqualität.“

„Damit die Kommunen die neuen Regelungen effektiv nutzen können, fordern wir gezielte Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsbehörden. Deshalb setzen wir uns für erweiterte Fortbildungsangebote und eine Handreichung zur einheitlichen Rechtsanwendung ein“, betont Krüger.

„Mit dem neuen Antragsrecht für Gemeinden wird eine stärkere Bürgerbeteiligung möglich. Kommunen können nun direkt Maßnahmen beantragen, die ihre Verkehrsverhältnisse verbessern. Das stärkt die kommunale Selbstverwaltung und sorgt für mehr Bürgernähe. Als CDU-Fraktion setzen wir uns weiter dafür ein, die Mobilität in Sachsen-Anhalt bis in die letzte Ortschaft zukunftsfähig, sicher und nachhaltig zu gestalten“, sagt Krüger abschließend.

Quelle: CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt am 14. Mai 2025

Foto: Thomas Krüger (c) Rayk Weber