Verfassungsexperte: Kaum Chancen fĂŒr allgemeine Impfpflicht in Karlsruhe / Genesenen-Status: Lauterbach „hat seinen Laden nicht im Griff“ / Akzeptanz der Corona-Regeln sinkt
Hamburg (ots) – Die Impfung erfĂŒllt juristisch gesehen den Tatbestand einer Körperverletzung – eine Impfpflicht „bedarf daher einer sicheren rechtliche Grundlage“, sagt der Verfassungsexperte und frĂŒhere CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach bei „19 – die Chefvisite“. „Im Regelfall“ werde eine Impfung durch die Einwilligung des Patienten fĂŒr den Arzt „strafrechtlich irrelevant“, so Bosbach. „Hier geht es aber um Impfpflicht / Impfzwang“, betont er. Bosbach ist „mehr als skeptisch“, dass eine allgemeine Impfpflicht vor dem Verfassungsgericht in Karlsruher Bestand hĂ€tte. Die Chancen fĂŒr eine Regelung nur fĂŒr Risikogruppen sieht er bei „50+“.
Die rĂŒckwirkende VerkĂŒrzung des Genesenen-Status „geht ĂŒberhaupt nicht“, kritisiert Bosbach. Gelten könne die kĂŒrzere Frist von drei Monaten allenfalls fĂŒr neue FĂ€lle. Sein Fazit: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „hat seinen Laden nicht im Griff“. Der Vorgang trage zum „Kommunikationsdesaster“ bei – nicht einmal Wissenschaftler könnten die aktuellen Corona-Regeln „einigermaĂen unfallfrei erklĂ€ren“, so Bosbach: „Die Akzeptanz sinkt.“ Er hĂ€lt eine Debatte ĂŒber Ăffnungsperspektiven fĂŒr nötig.
Foto: Der frĂŒhere CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach kritisiert die rĂŒckwirkende VerkĂŒrzung des Genesenen-Status auf nur noch drei Monate. (c) CDU Rheinisch-Bergischer Kreis / M. Esser
Im Videocast „19 – die Chefvisite“ gibt der Chef der Uniklinik Essen, Professor Jochen A. Werner, zusammen mit Publizist Jens de Buhr und wechselnden GĂ€sten von Montag bis Freitag Orientierung bei den aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie.