Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 das vom Bundestag beschlossene „Vierte Gesetz zur Ă„nderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes“ in den Vermittlungsausschuss ĂĽberwiesen.
Ziel des Gesetzes ist es, neue Investitionsmöglichkeiten in das Schienennetz des Bundes zu schaffen.
Kostentragung fĂĽr Schienenersatzverkehr bei Vollsperrung
Der Bundesrat fordert eine gesetzliche Verpflichtung der Eisenbahnen des Bundes zur Tragung der Kosten von Ersatz- und Umleitungsverkehren. Wenn die am stärksten frequentierten Bahnstrecken (Hochleistungskorridore) unter mehrmonatiger Vollsperrung generalsaniert werden, sei ein sehr gut funktionierender Schienenersatzverkehr erforderlich, um einer dauerhaften Abwanderung der Nachfrage von der Schiene vorzubeugen. Dieser Ersatzverkehr müsse durch den Bund mitfinanziert werden.
Förderung für Bahnhöfe und digitale Schienenfahrzeuge
Zudem sei es notwendig, Empfangsgebäude von Bahnhöfen ausdrĂĽcklich als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur festzulegen und die Förderung der AusrĂĽstung von Schienenfahrzeugen mit digitalen (ECTS)-Bordgeräten entsprechend dem Zielbild des Programmes „Digitale Schiene“ gesetzlich zu verankern.
Sanierung nicht nur der Hauptstrecken
Schließlich fordert der Bundesrat, dass eine Leistungssteigerung im gesamten Netz sichergestellt werden müsse und Sanierungen nicht auf Hochleistungskorridore beschränkt werden dürften. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass Strecken im ländlichen Raum, die bereits jetzt heruntergekommen sind, qualitativ und technisch noch mehr als bisher schon ins Hintertreffen geraten. Regelungen im Gesetz nicht ausreichend.
Wie es weitergeht
Das Gesetz wird jetzt dem Vermittlungsausschuss, der aus je 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates besteht, zugeleitet. Ein Sitzungstermin steht noch nicht fest.
Plenarsitzung des Bundesrates am 22.03.2024
Foto Copyright: DB AG/Uwe Miethe
