950 900 offene staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren am Jahresende 2024

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  • 1,4 % weniger neue Verfahren im Jahr 2024, aber auch 0,7 % weniger erledigte Verfahren – offene Verfahren auf Höchststand
  • 60 % der Ermittlungsverfahren im Jahr 2024 eingestellt
  • Über ein Viertel weniger erledigte Ermittlungsverfahren nach dem BetĂ€ubungsmittelgesetz infolge der Teillegalisierung von Cannabis

Der Bestand an offenen Verfahren bei den Staatsanwaltschaften in Deutschland hat sich im Jahr 2024 um 3,0 % oder rund 27 400 erhöht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, gingen bei den Staatsanwaltschaften im Jahr 2024 rund 5 491 700 neue Ermittlungsverfahren in Strafsachen ein (-1,4 % zum Vorjahr). Dem standen rund 5 464 300 erledigte Verfahren gegenĂŒber (-0,7 %). Da die Zahl neuer Verfahren trotz des stĂ€rkeren RĂŒckgangs noch immer höher war als die Zahl erledigter Verfahren, vergrĂ¶ĂŸerte sich der Bestand an noch offenen Verfahren von 923 500 am Jahresende 2023 auf 950 900 am Jahresende 2024. Das war der höchste Wert seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2014. Zum letzten Mal rĂŒcklĂ€ufig war der Bestand an offenen Verfahren im Jahr 2020, als bei den Staatsanwaltschaften zum Jahresende 709 400 nicht erledigte Verfahren anhĂ€ngig waren. Bis zum Jahresende 2024 vergrĂ¶ĂŸerte sich dieser Bestand um gut ein Drittel (+34,0 %).

Meist leiten Polizeidienststellen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen ein

Die im Jahr 2024 erledigten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wurden – wie in den Jahren zuvor – ĂŒberwiegend von Polizeidienststellen eingeleitet (rund 83 %). Die ĂŒbrigen Verfahren wurden von Staatsanwaltschaften selbst, von Steuer- beziehungsweise Zollfahndungsstellen oder von Verwaltungsbehörden eingeleitet.

Rund 60 % der Ermittlungsverfahren enden mit Verfahrenseinstellung

Die Staatsanwaltschaften in Deutschland sind fĂŒr die Verfolgung von Straftaten und die Leitung der entsprechenden Ermittlungen zustĂ€ndig. Wenn die Ermittlungen gegen namentlich bekannte TatverdĂ€chtige (sogenannte JS-Verfahren) zu hinreichendem Tatverdacht fĂŒhren, erheben sie Anklage beim zustĂ€ndigen Gericht und vertreten im Fall einer gerichtlichen Hauptverhandlung die Anklage.

Wie in den Vorjahren wurden jedoch die meisten Ermittlungsverfahren (rund 60 %) im Jahr 2024 eingestellt, etwa weil kein hinreichender Tatverdacht festgestellt wurde oder wegen GeringfĂŒgigkeit der zur Last gelegten Tat.

Zu einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft oder zu einem Antrag auf ein besonderes Verfahren fĂŒhrten rund 7 % aller Ermittlungsverfahren. In weiteren rund 10 % der Ermittlungsverfahren stellte die Staatsanwaltschaft beim zustĂ€ndigen Gericht einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, bei dem das Gericht eine Geldstrafe oder – seltener – eine Freiheitsstrafe zur BewĂ€hrung auch ohne Hauptverhandlung aussprechen kann.

Die ĂŒbrigen rund 24 % der Ermittlungsverfahren wurden auf andere Art erledigt. Dazu zĂ€hlten unter anderem die Verbindung mit einer anderen Strafsache, die Abgabe der Strafsache an eine andere zustĂ€ndige Staatsanwaltschaft oder die Abgabe als Ordnungswidrigkeit an zustĂ€ndige Verwaltungsbehörden.

Eigentums- und Vermögensdelikte hÀufigster Verfahrensgegenstand

Die Staatsanwaltschaftsstatistik erfasst keine einzelnen Straftaten und Tatmerkmale, sondern weist fĂŒr die erledigten Verfahren einen Verfahrensschwerpunkt aus. Im Jahr 2024 entfielen rund 28 % aller erledigten Ermittlungsverfahren auf Eigentums- und Vermögensdelikte. Das waren rund 1 547 000 Verfahren und damit 3 % weniger als im Vorjahr. Weitere 17 % aller erledigten Ermittlungsverfahren betrafen Straßenverkehrsdelikte (923 000 und damit 2 % mehr als im Vorjahr). Rund 524 000 oder 10 % aller Verfahren hatten Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit als Verfahrensschwerpunkt. Das waren 4 % mehr als im Vorjahr.

Starker RĂŒckgang bei Verfahren wegen VerstĂ¶ĂŸen gegen das BetĂ€ubungsmittelgesetz

Im Jahr 2024 gab es mit rund 315 000 Verfahren ĂŒber ein Viertel (-26 %) weniger erledigte Ermittlungsverfahren wegen VerstĂ¶ĂŸen gegen das BetĂ€ubungsmittelgesetz als im Vorjahr. Dies ist auf einen Sondereffekt durch die teilweise Legalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis seit April 2024 zurĂŒckzufĂŒhren, der die Vergleichbarkeit mit den Vorjahresergebnissen einschrĂ€nkt. Die Justizministerien der LĂ€nder haben beschlossen, dass ab dem Berichtsjahr 2025 in der Staatsanwaltschaftsstatistik zusĂ€tzlich zum Verfahrensschwerpunkt BetĂ€ubungsmittelgesetz auch neue Verfahrensschwerpunkte zu VerstĂ¶ĂŸen gegen das Medizinal-Cannabisgesetz und das Konsumcannabisgesetz erfasst werden sollen.

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Destatis am 06. Oktober 2025

Symbolfoto/pixabay