2,61 Milliarden Euro: Kommunen und Land profitieren vom Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur

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Magdeburg. 2,61 Milliarden Euro soll Sachsen-Anhalt aus dem Sondervermögen des Bundes erhalten. Geld, das in die öffentliche Infrastruktur und in die Förderung des Wirtschaftswachstums fließen soll. Das Kabinett hat heute die Entscheidung über die Aufteilung der Mittel getroffen:

  • 60 Prozent der Mittel, also rd. 1,6 Milliarden Euro, erhalten die Kommunen als pauschale Budgets zur freien Verwendung innerhalb der Bundesvorgaben.
  • 40 Prozent der Mittel, also rd. 1 Milliarde Euro, stehen für Investitionsmaßnahmen der Fachressorts zur Verfügung. Eine Verwendung dieser Mittel für Maßnahmen, die den Kommunen zugutekommen, wird dabei nicht ausgeschlossen. Es wird angestrebt, dass insgesamt zwei Drittel der auf Sachsen-Anhalt entfallenden Mittel für die kommunale Infrastruktur verwendet werden.

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff (Foto): „Die Aufteilung der Mittel zeigt, dass insbesondere unsere Kommunen vom Sondervermögen profitieren. Auf Landesebene werden wir die Voraussetzungen schaffen, dass unsere Fachministerien zuverlässig planen und ihre Vorhaben schnell voran treiben können.“

Finanzminister Michael Richter: „Ich werbe für eine Konzentration der Mittel auf ausgewählte Förderbereiche. Die Mittel sollten dort zum Einsatz kommen, wo sie schnell und wirksam umgesetzt werden – und wo sie für die Bürgerinnen und Bürger sichtbar sind und von ihnen erwartet werden. Wir sollten mit diesen Mitteln den Investitionsstau in wichtigen Bereichen abbauen. Hier denke ich in erster Linie an die Bereiche Verkehr und Bevölkerungsschutz.“

Hintergrund:

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) vorgelegt. Dieses Gesetz soll die Verteilung von 100 Milliarden Euro auf die Bundesländer regeln. Diese Mittel sind Teil des Bundessondervermögens, das insgesamt 500 Milliarden Euro umfasst.

Das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene soll bis Ende Oktober 2025 abgeschlossen werden. Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt plant die Einbringung des Entwurfs zum Errichtungsgesetz für das eigene Sondervermögen in Höhe von 2,61 Milliarden Euro für November 2025, im Januar 2026 soll das Gesetz in Kraft treten. 

Quelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt am 02. September 2025

Foto: Dr. Reiner Haseloff © Steffen Boettcher