Zutritt zum Justizzentrum Halle nur noch mit 3G-Nachweis

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Ab Montag, den 17.01.2022, gilt die 3G-Regel fĂŒr den Zutritt zum Justizzentrum Halle. Im Justizzentrum Halle sind das Amtsgericht Halle (Saale), das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, das Arbeitsgericht Halle, das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, das Sozialgericht Halle, das Verwaltungsgericht Halle und die Staatsanwaltschaft Halle untergebracht.

Die genannten Justizbehörden haben wegen des derzeitigen Pandemiegeschehens zum Schutz der Mitarbeiter und der Besucher einvernehmlich folgende Anordnungen getroffen:

  1. FĂŒr Besucherinnen und Besucher sowie fĂŒr Verfahrensbeteiligte ist der Zutritt zum Justizzentrum und zu den einzelnen Behörden grundsĂ€tzlich nur nach Vorzeigen eines 3G-Nachweises gestattet.

Das bedeutet, dass ein Nachweis ĂŒber:

  • die vollstĂ€ndige Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (mindestens ĂŒber die zweite Impfung) oder
  • die Genesung von einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurĂŒckliegt) oder
  • einen negativen Antigentest, der nicht Ă€lter als 24 Stunden sein darf, bzw. einen negativen PCR-Test, der nicht Ă€lter als 48 Stunden sein darf,
    vorgelegt werden muss.
    Ein gĂŒltiger Personalausweis/Lichtbildausweis ist zum Namensabgleich ebenfalls vorzuzeigen. Bei Personen, die nicht geimpft werden können bzw. fĂŒr die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren sowie in anderen EinzelfĂ€llen wird bei Betreten des Justizzentrums Halle eine individuelle Handhabung getroffen.
  1. Der Zutritt zu Gerichtsverhandlungen kann im Einzelfall abweichend geregelt sein.
  2. Davon unabhÀngig gilt innerhalb des GebÀudes des Justizzentrums die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2).

Die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale fĂŒr gesundheitliche AufklĂ€rung sind einzuhalten.

  1. Personen, die Symptome einer Covid-19-Infektion aufweisen, ist der Zutritt zum Justizzentrum grundsÀtzlich untersagt.

Amtsgericht Halle (Saale) v. 12. Januar 2021

Symbolfoto/pixabay