Wissenschaftsministerium erhöht Graduiertenförderung in Sachsen-Anhalt

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Magdeburg. Besonders qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler können in Sachsen-Anhalt finanzielle Unterstützung aus der Landesgraduiertenförderung erhalten. Rückwirkend zum 1. Juli 2025 weitet das Wissenschaftsministerium die Förderung aus und erhöht zugleich die Fördersätze. „Wir setzen damit ein klares Signal“, betonte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto) am heutigen Mittwoch im Landtag. „Junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen sich in Sachsen-Anhalt bestmöglich entfalten können. Wir wollen damit mehr Nachwuchsforschende erreichen, ihnen bessere finanzielle Rahmenbedingungen bieten und zugleich Bürokratie abbauen.“

Die entsprechende Verordnung zur Graduiertenförderung hat Willingmann jetzt unterzeichnet; sie tritt in diesen Tagen in Kraft. Dadurch steigt die monatliche Grundförderung angesichts erhöhter Lebenshaltungskosten rückwirkend zum 1. Juli 2025 von 1.100 Euro auf 1.400 Euro. Zudem erhöht sich die Zahl möglicher Stipendien von 111 auf etwa 127. Im Doppelhaushalt 2025/2026 sind dafür jährlich 2,4 Millionen Euro vorgesehen.

Neu eingeführt wird außerdem eine pauschale Unterstützung für Sach- und Reisekosten in Höhe von 1.100 Euro. Durch die Pauschalierung entfallen aufwendige Nachweispflichten – künftig genügt ein Abschlussbericht; Einzelfallprüfungen und Belegkontrollen werden reduziert. Zudem entfällt die bisher bestehende Pflicht, angeschaffte Arbeitsmittel an die Hochschule zu übereignen.

Promovierende in Graduiertenkollegs können darüber hinaus zusätzliche Mittel beantragen: Sachkosten können mit bis zu 160 Euro monatlich gefördert werden, Reisekosten werden nach Bundesreisekostengesetz erstattet – inklusive eines erhöhten Auslandszuschlags ab dem 31. Aufenthaltstag.

„Die Graduiertenförderung in Sachsen-Anhalt soll dazu beitragen, hochqualifizierten Nachwuchs im Lande zu halten. Mit den jetzt erfolgten Verbesserungen sowie der zeitgleich geschaffenen Möglichkeit zur Kombination von Stipendium und ergänzender Beschäftigung an einer Wissenschaftseinrichtung stärken wir die Attraktivität dieser Unterstützung deutlich. Zudem  steigt die Effizienz des Verfahrens. Und nicht zuletzt können wir – auch dank Erhöhung der dafür vorgesehenen Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber – über die Verabredung im Koalitionsvertrag hinausgehen, die Graduiertenförderung zu verstetigen“, so Willingmann. „Wir gewinnen damit Zeit, Klarheit und Flexibilität – ein Gewinn für Promovierende, Hochschulen und den Wissenschaftsstandort insgesamt.“

Text/Foto: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt am 10. September 2025