Wiederaufbau Fachklinik „Frauenheilkunde und Geburtsklinik“ in der Gesundheitszentrum Bitterfeld-Wolfen gGmbH

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Tragfähiger Lösung zur Finanzierung nähergekommen

Landesverwaltungsamt. In der Diskussion um eine solide und perspektivisch tragfähige Finanzierung der Frauenklinik in Bitterfeld-Wolfen sind alle Beteiligten einer Lösung nähergekommen.

Der Landkreis hatte in den letzten Tagen noch einmal intensiv an seinem Finanzierungsplan gearbeitet. Im Kern der Einigung stehen zwei Themenkomplexe: So wurden die Mittel, die notwendig sind, um die prognostizierten Anlaufverluste zu decken, entscheidend reduziert. Die vorab mit 6,6 Millionen Euro veranschlagte Summe, die als durch den Kreis zu leistenden Zuschussbedarf definiert war, wurde nun auf 3 Millionen Euro korrigiert. Zudem hat der Landkreis an seinen überhöhten Liquiditätskrediten gearbeitet und in Aussicht gestellt, diese auf einen nicht mehr genehmigungspflichtigen Betrag senken zu können.

Die Liquiditätskredite unter die genehmigungspflichtige Grenze zu drücken bedeutet jedoch, an anderer Stelle Einsparungen vorzunehmen oder andere umzusetzende Projekte verschieben.

Diesem ersten Lösungsansatz war ein intensiver Abstimmungsprozess um die Nachweise der Finanzierbarkeit vorangegangen. Das zunächst vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld eingereichte Finanzierungskonzept war aus Sicht der zuständigen Kommunalaufsicht nicht akzeptabel gewesen und hätte den in der Konsolidierung befindlichen Landkreis in erhebliche Schwierigkeiten gebracht. Aus diesem Grund hatte das Landesverwaltungsamt dem Landkreis die beabsichtigte Finanzierung des Ausbaus der Frauenklinik bzw. Wiedereröffnung der Geburtenstation untersagt. Dieser Einschätzung hatte sich ebenfalls das Innenministerium angeschlossen.

Gegen die Beanstandungsverfügung des Landesverwaltungsamtes, welche auf Grundlage der ersten vom Landkreis vorgelegten Zahlen entstanden war, hat der Landkreis inzwischen Klage eingereicht.

Das Sozialministerium hatte seinerseits zwar die aus seiner Sicht medizinisch-fachliche Notwendigkeit der Wiedereröffnung der Geburtenklinik unterstrichen, dies aber ebenfalls an den Faktor Finanzierbarkeit geknüpft und neue Unterstützungsmöglichkeiten durch den Bund avisiert. Demnach wird im Bund die Ergänzung der Krankenhausfinanzierung um einen differenzierten Systemerlös unabhängiger Vorhaltepauschalen geprüft. Zudem wird sich ein vom Sozialministerium in Auftrag zu gebendes Gutachten mit der zukünftigen Kliniklandschaft Sachsen-Anhalts auseinandersetzen.

All diese nun vorliegenden neuen Fakten bieten Anlass, eine Neubewertung der Sachlage vorzunehmen. Das Landesverwaltungsamt beabsichtigt auf dieser Basis, das Klageverfahren ruhend zu stellen* und dem Landkreis angesichts der aufgezeigten Änderung Gelegenheit zu gegeben, das Projekt Frauenheilkunde und Geburtsklinik weiter zu entwickeln und anzupassen.

Allerdings sollte ein Zeitraum bis zum 31. Dezember 2023 genutzt werden, um eine abschließende Bewertung der Finanzierbarkeit des Vorhabens vorzunehmen. Sollte ein dauerhafter Zuschuss des Landkreises für den Betrieb der Fachklinik über diesen Zeitraum hinaus dennoch notwendig sein, muss die Gesamtsituation erneut geprüft werden.

Hintergrund

Seit April werden Frauen wieder stationär gynäkologisch in der Klinik für Frauenheilkunde im Gesundheitszentrum gGmbH versorgt.

2020 wurde die Frauenstation und Geburtshilfe wegen erheblicher Personalprobleme geschlossen. Stattdessen wurden die Räumlichkeiten für die Behandlung von Corona-Patienten genutzt. Die Mehrheit des Kreistages setzte sich jedoch für eine Wiedereröffnung ein, worauf das Gesundheitszentrum erfolgreich ärztliches Personal für die neue Besetzung binden konnte.

Beabsichtigt ist nun als nächster Schritt die Wiedereröffnung der Geburtsklinik.
Nach Angabe des Kreises ist die Personalsuche in diesem Bereich zwar schwierig, dennoch sind die Verantwortlichen vor Ort optimistisch, dass Hebammen und weiteres medizinisches Personal zeitnah ihre Arbeit aufnehmen können.

*Erläuterung zum Verwaltungsverfahren

Kommunen in Deutschland sind, wenn sie sich in einer so genannten Haushaltskonsolidierung befinden, daran gehindert, neue freiwillige Maßnahmen, die zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führen, zu beschließen.

Die zuständige Kommunalaufsicht ist wiederum verpflichtet, die Finanzierung dieser Maßnahmen abzulehnen, wenn absehbar ist, dass die Finanzierung selbst oder eventuelle aus dieser Situation entstehenden Folgeverpflichtungen den Landkreis bei der Wiedererlangung der finanziellen Handlungsfähigkeit in Schwierigkeiten bringen können.

Im vorliegenden Fall hatte der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld die Maßnahme „Wiederaufbau Fachklinik „Frauenheilkunde und Geburtsklinik“ in der Gesundheitszentrum Bitterfeld-Wolfen gGmbH“ beschlossen. Das LVwA hatte nach Prüfung des Beschlusses des in Konsolidierung befindlichen Landkreises eine Beanstandungsverfügung erstellt und die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme erklärt. Das bedeutet, dass der Landkreis keine weiteren Handlungen bezüglich des Wiederaufbaus der Fachklinik vollziehen darf. Dagegen hat der Landkreis wiederum Klage eingereicht. Der Landkreis hat anschließend sein Finanzierungskonzept noch einmal umfassend überarbeitet und vergangenen Donnerstag beim Landeverwaltungsamt eingereicht.

Auf Basis dieser neuen Fakten ist eine Neubewertung des Vorgangs möglich. Das Landesverwaltungsamt stellt ein Ruhen des Klageverfahrens und die damit verbundene Aufhebung des Sofortvollzuges in Aussicht. Das ermöglicht dem Landkreis vorerst an der Umsetzung der Maßnahme weiterzuarbeiten. Das Landesverwaltungsamt veranschlagt jedoch einen Evaluierungszeitraum bis zum 31.12.2023.