Warum Impfen gegen Masern Pflicht ist

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Masern sind hoch ansteckend und können im schlimmsten Fall tödlich enden. Um die Infektionskrankheit wirksam zu bekĂ€mpfen, trat am 1. MĂ€rz 2020 das Masernschutzgesetz in Kraft. Kern des Gesetzes ist die sogenannte Impfpflicht. FĂŒr wen sie gilt und was sie bedeutet – eine Übersicht.

FĂŒr wen gilt die Impfpflicht?

Eltern mĂŒssen seit dem 1. MĂ€rz 2020 nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft oder immun sind, wenn sie sie in einer KindertagesstĂ€tte, einer Schule oder einer Tagespflege anmelden. Auch das Personal in diesen Einrichtungen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in FlĂŒchtlingsunterkĂŒnften, Arztpraxen und KrankenhĂ€usern mĂŒssen geimpft sein.

Was passiert, wenn kein Impfschutz nachgewiesen ist?

Ohne Impfschutz dĂŒrfen Kinder und Mitarbeiter in den jeweiligen Einrichtungen weder betreut werden noch dort tĂ€tig sein. Wer gegen die Impfpflicht verstĂ¶ĂŸt, muss außerdem mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen.

Wann muss der Impfschutz nachgewiesen werden?

Wer am 1. MÀrz 2020 schon in den genannten Einrichtungen betreut wurde oder dort arbeitete, musste den Impfschutz bis zum 31. Juli 2022 nachweisen. Diese Frist sollte eigentlich im August 2021 enden. Sie war aber wegen der Corona-Pandemie zwei Mal verlÀngert worden.

Wie wird der Nachweis erbracht?

Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein Ă€rztliches Attest erbracht werden.

Was geschieht bei schul- oder unterbringungspflichtigen Personen?

Fehlt bei schul- oder unterbringungspflichtigen Personen der Impfnachweis, dann muss die jeweilige Einrichtungsleitung das zustĂ€ndige Gesundheitsamt informieren. Das kann die betreffende Person dann zu einer Beratung einladen, wenn sie den Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist nicht erbringt. UnabhĂ€ngig davon kann das Gesundheitsamt im Einzelfall TĂ€tigkeits- oder Betretungsverbote sowie ein Bußgeld aussprechen.

Gibt es Ausnahmen?

Ausgenommen sind Menschen, die vor 1971 geboren sind, weil diese mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits mit Masern infiziert waren. Auch Kinder unter einem Jahr können ohne Nachweis in Einrichtungen aufgenommen werden. Personen, bei denen eine Impfung zu gefĂ€hrlichen gesundheitlichen SchĂ€den fĂŒhren wĂŒrde, sind mit entsprechendem Nachweis ebenfalls von der Impfpflicht ausgenommen.

Wo kann man sich impfen lassen?

KĂŒnftig sollen alle Ärzte – außer ZahnĂ€rzte – die Impfung durchfĂŒhren können. So kann man sich also bei fast jedem Arztbesuch impfen lassen.

Wer trĂ€gt die Kosten fĂŒr die Impfung?

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf die Masernschutzimpfung. Bei privat Versicherten richtet sich die KostenĂŒbernahme nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

Warum ist das Gesetz eigentlich notwendig?

Um Masern vollstĂ€ndig zu eliminieren, mĂŒssen mindestens 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sein. Bisher hat Deutschland diese Impfquote nicht erreicht. Das soll sich mit dem Maserschutzgesetz Ă€ndern.

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