Vebraucherzentrale zum Osterpaket: Einige Eier fehlen

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  • vzbv fordert mehr Teilhabe von Verbraucher:innen beim Ausbau der erneuerbaren Energien.
  • vzbv fordert bessere Kontrolle der LeistungsfĂ€higkeit von Energieanbietern.
  • Energieeffizienz muss als zweite SĂ€ule der Energiewende aufgewertet werden.

Heute hat die Bundesregierung mit dem Osterpaket den ersten Teil fĂŒr die Reform der Energiewende in Deutschland vorgelegt. Mit den Novellen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) will die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich beschleunigen, die AbhĂ€ngigkeit von fossilen Energieimporten mittelfristig senken und Verbraucher:innen vor kurzfristigen Liefereinstellungen durch ihre Energieanbieter und Mondpreise in der Ersatzversorgung schĂŒtzen.

„Das Osterpaket enthĂ€lt mit mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren einige gute Vorhaben – ein paar wichtige Eier wie geeignete Maßnahmen fĂŒr mehr Energieeffizienz oder die volle Einbindung der Verbraucher:innen in die Energiewende fehlen aber noch, um Klimaschutz und die UnabhĂ€ngigkeit von fossilen Energieimporten schnellstmöglich voranzutreiben“, sagt Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen im vzbv.

„Verbraucher:innen mĂŒssen endlich in den Mittelpunkt der Energiewende gestellt werden. Konkret braucht es mehr finanzielle UnterstĂŒtzung und weniger BĂŒrokratie fĂŒr alle, die WĂ€rme und Strom aus Erneuerbaren beziehen wollen. Energieeffizienz und Energiesparen fehlen im Osterpaket völlig, hier muss die Bundesregierung kurzfristig nachbessern“, so Engelke.

Bedingungen fĂŒr Verbraucher:innen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien mĂŒssen nachgebessert werden
Im Jahr 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen, 2035 fast 100 Prozent. Damit das gelingt, mĂŒssen auch die VergĂŒtungssĂ€tze fĂŒr Solaranlagen, bei denen ein Teil des Stroms selbst verbraucht wird, deutlich angehoben werden. Der vzbv fordert fĂŒr Eigenverbrauchsanlagen im Bereich bis 10 kW eine Anhebung um mindestens 2,5 ct/kWh und im Bereich bis 40 kW um mindestens 1,5 ct/kWh. Bei einer 10 kW-Anlage auf einem Einfamilienhaus und einer Einspeisung von 7.000 kWh im Jahr wĂŒrde das insgesamt 3.500 Euro ĂŒber eine Förderdauer von 20 Jahren bedeuten. Die Ampel will die SĂ€tze dagegen auf dem Niveau von April 2022 festsetzen.

Um den Ausbau der öffentlichen und privaten Ladeinfrastruktur zu beschleunigen, sind technische Anschlussbedingungen und technische Anforderungen an Kundenanlagen zu harmonisieren und durchgĂ€ngig digitale Prozesse fĂŒr die Beantragung und Genehmigung zu etablieren. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) muss die entsprechenden Prozesse koordinieren und kontrollieren.

Schutz von Verbraucher:innen vor unseriösen Energieversorgern hat in der Energiepreiskrise hohe PrioritÀt
Bislang bestehen hohe administrative HĂŒrden bei der gemeinsamen Nutzung von Solarenergie in Einliegerwohnungen, ReihenhĂ€usern, großen WohngebĂ€uden und Wohnquartieren. Der vzbv begrĂŒĂŸt daher grundsĂ€tzlich, dass die Definition der Eigenversorgung gestrichen wurde. Damit könnten Mieterstromprojekte und die gemeinsame Eigenversorgung attraktiver werden.

Der vzbv begrĂŒĂŸt die VorschlĂ€ge der Bundesregierung zur besseren Regulierung von Energielieferanten. Aus Sicht des vzbv sollten Energielieferanten jedoch nicht nur auf Anfrage der BNetzA zur Vorlage eines WirtschaftsprĂŒfertestats verpflichtet werden, sondern in regelmĂ€ĂŸigen AbstĂ€nden einen solchen Bericht der BNetzA vorlegen mĂŒssen.

Zudem sollte eine PrĂŒfungspflicht der BNetzA in Bezug auf die LeistungsfĂ€higkeit von Energielieferanten mit eindeutigen Mindeststandards eingefĂŒhrt werden.

Gut ist die Klarstellung, dass es nur einen Tarif in der Grundversorgung geben darf. Der vzbv kritisiert, dass die Ersatzversorgung preislich von der Grundversorgung entkoppelt werden soll, neue Transparenzregeln sollen aber zumindest Mondpreise kĂŒnftig verhindern. Der vzbv fordert die Aufsichtsbehörden mit Nachdruck zu einem entschlossenen Eingreifen auf, sobald die gesetzlich verankerten Regelungen verletzt werden.

VorschlÀge zur StÀrung der Energieeffizienz fehlen

Die im Koalitionsvertrag angekĂŒndigte gesetzliche Umsetzung von Energy Sharing fehlt. Es gibt keine VorschlĂ€ge zur Verbesserung der Energieeffizienz. Insbesondere die energetische GebĂ€udesanierung muss massiv vorangebracht werden, wobei der Fokus auf den energetisch schlechtesten GebĂ€uden liegen sollte. Dazu bedarf es ambitionierterer Effizienzstandards und einer ausreichenden finanziellen UnterstĂŒtzung, damit die privaten Haushalte die hohen Investitionen auch schultern können.

Jetzt ist der Bundestag gefragt: Er muss die Weichen fĂŒr ein verbraucherfreundliches Osterpaket stellen.

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 06. April 2022

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