Die Schufa muss Daten über Zahlungs-Ausfälle nicht sofort löschen, wenn die Rechnungen bezahlt wurden. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Über die konkrete Klage eines früheren Schuldners muss nun das Oberlandesgericht Köln entscheiden. – In dem Verfahren hatte ein Mann von der Schufa Schadenersatz verlangt, weil die Auskunftei eine Forderung noch über Jahre speicherte, obwohl er sie bereits beglichen hatte. – Die Bewertung der Auskunftei kann über einen Kredit, eine neue Mietwohnung oder einen Stromvertrag entscheiden. Gesetzliche Regeln für das Löschen von Daten gibt es bisher nicht. (MDR Aktuell)
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