UniversitÀtsklinika erhalten vom Land 434 Millionen Euro

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Die UniversitÀtsklinika Magdeburg und Halle haben heute je eine Betrauungsvereinbarung mit dem Land, vertreten durch Finanzminister Michael Richter und Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann, unterzeichnet.

Aus diesen Vereinbarungen heraus erhalten die UniversitÀtsklinika vom Land insgesamt 434 Millionen Euro, so dass beide nach Zahlung der Mittel das gleiche Finanzguthaben haben werden. Die UniversitÀtsklinika verpflichten sich ihrerseits, die Mittel jeweils so einzusetzen, dass sie insgesamt widerstandfÀhiger gegen Pandemien und andere gesundheitspolitische Herausforderungen sind.

„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass unsere UniversitĂ€tsklinika als LeuchttĂŒrme der PandemiebekĂ€mpfung im Land insbesondere dort stabil waren, wo es nicht nur sprichwörtlich ,um Leben und Tod‘ ging. Die UniversitĂ€tsklinika mĂŒssen daher gestĂ€rkt aus der Pandemie hervorgehen. Hierzu dienen die heute unterzeichneten Betrauungsvereinbarungen“, so Finanzminister Michael Richter.

Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann betonte: „Die UniversitĂ€tsklinika sind fĂŒr unser Gesundheitssystem essentiell, das gilt umso mehr in Ausnahmesituationen. Sie sind als Orte der medizinischen Forschung, fĂŒr die Ausbildung des Ă€rztlichen Nachwuchses und als Maximalversorger in der Region unverzichtbar. Dennoch hat die Corona-Pandemie einige Defizite deutlich gemacht, die wir abbauen wollen. Nachtragshaushalt und Sondervermögen machen die Klinika leistungsfĂ€higer, gerade auch fĂŒr kĂŒnftige Pandemien und vergleichbare Notlagen. UnabhĂ€ngig von diesem Kraftakt des Landes fĂŒr beide Uniklinika brauchen wir deutschlandweit ein neues System zur Finanzierung der UniversitĂ€tsmedizin. Ein Maximalversorger, der zusĂ€tzlich Forschung und Ă€rztliche Ausbildung stemmt, kann nicht wie ein kleines Kreiskrankenhaus finanziert werden. Dass inzwischen bundesweit mehr als zwei Drittel der Uniklinika rote Zahlen schreiben, macht den Ernst der Lage deutlich. Ich werbe daher weiter fĂŒr eine Reform des Systems der Fallpauschalen und einen Systemzuschlag auf Bundesebene, um unsere Spitzenmedizin im Interesse der Menschen dauerhaft zu sichern.“

Der Landtag hatte im Nachtragshaushalt des Jahres 2021 die Erstattung von pandemiebedingten Kosten der UniversitĂ€tsklinika in Höhe von 114 Millionen Euro bereitgestellt, die unmittelbar nach der Vereinbarungsunterzeichnung ausgezahlt werden. Zudem wurde mit diesem Nachtragshaushalt das Sondervermögen Corona zur BekĂ€mpfung der pandemischen Folgen beschlossen und verabschiedet. Aus diesem Topf erhalten die UniversitĂ€tsklinika eine pauschale Zuweisung von Mitteln in Höhe von 320 Millionen Euro, die zur Finanzierung der Vorhaltekosten eines UniversitĂ€tsklinikums sowie fĂŒr Investitionen zur StĂ€rkung der Pandemieresilienz dienen. Insgesamt sind Investitionen in Höhe von 975 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Corona fĂŒr die StĂ€rkung des Gesundheitswesens und des Gesundheitsmanagements im Land vorgesehen.

Aus den Betrauungsvereinbarungen erhalten die UniversitĂ€tsklinik Magdeburg 247 Mio. Euro und die UniversitĂ€tsklinik Halle 187 Mio. Euro. „Uns war es wichtiger, dass beide Kliniken nach der Pandemie vergleichbare finanzielle Startbedingungen haben, als die unterschiedlichen Finanzausstattungen weiter zu verfestigen. Beide Standorte mĂŒssen gestĂ€rkt sein. ,Hand in Hand‘ statt ,Einer gegen den Anderen‘ ist daher das Motto der Stunde. Nur so kann die StĂ€rkung des Gesundheitssektors im Land zukunftsweisend ausgerichtet werden“ erklĂ€rt Finanzminister Richter die Betragsunterschiede. So sind beispielsweise in Halle die Etablierung eines landesweiten Ausbildungszentrums fĂŒr Pandemie- und KatastrophenbewĂ€ltigung und in Magdeburg umfassende Digitalisierungsmaßnahmen zur Sicherung der ĂŒberregionalen medizinischen Versorgung in den lĂ€ndlichen Gebieten (Telemedizin, Robotik) geplant. Heute wurden die Betrauungsvereinbarungen inklusive der Investitionsvorhaben der UniversitĂ€tsklinika im Finanzausschuss des Landtags vorgestellt.

„Die Finanzsituation in den UniversitĂ€tsklinika des Landes, wie auch bundesweit, war angespannt. Die Coronapandemie wirkte auf die Finanzsituationen der UniversitĂ€tsklinika dann nochmals wie ein Brandbeschleuniger: Mehrausgaben, Mindererlöse und erhöhte Investitionsbedarfe. Die Betrauungsvereinbarungen drehen nun diese ambitionierte Gesamtsituation in ein positives Momentum fĂŒr den Gesundheitssektor im Land insgesamt, welches es zukunftweisend zu nutzen gilt“, betont Finanzminister Richter.

Hintergrund:

Das Wort „Betrauung“ drĂŒckt aus, dass die Vereinbarungen mit den UniversitĂ€tsklinika und die hieraus resultierenden Zahlungen des Landes EU-beihilferechtlich geprĂŒft wurden. EU-Beihilfe-PrĂŒfungen sind insbesondere zur Vermeidung von wettbewerbsverzerrenden Zahlungen des Staates an Unternehmen, aber auch an Anstalten des öffentlichen Rechts (wie die UniversitĂ€tsklinika) rechtliche Voraussetzung.

Ministerium der Finanzen am 03. MÀrz 2022