Ladendiebstahl hat im Jahr 2024 im Einzelhandel in Deutschland einen Schaden in neuer Rekordhöhe verursacht. Wie die aktuelle Studie des Handelsforschungsinstitutes EHI deutlich macht, gingen im vergangenen Jahr Waren im Wert von fast drei Milliarden Euro durch Ladendiebstahl an den Kassen vorbei. Damit erhöhte sich der wirtschaftliche Schaden im Vergleich zu 2022 um insgesamt 20 Prozent. Ein Drittel der SchÀden wird dabei durch organisierte KriminalitÀt verursacht.
âSo kann es nicht weitergehen. Eine solch dramatische Entwicklung kann und darf von der Politik nicht mehr ignoriert werden. Der Einzelhandel erwartet in dieser Legislaturperiode deutliche MaĂnahmen des Gesetzgebers, um die Zahl der LadendiebstĂ€hle zu reduzierenâ, so der HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stefan Genth. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist fĂŒr 2024 einen geringfĂŒgigen RĂŒckgang der angezeigten LadendiebstĂ€hle aus. Die Statistik beinhaltet aber nur die FĂ€lle, in denen auch Anzeige erstattet wurde. âViele HĂ€ndler sind frustriert, weil Anzeigen selten zu einer Verurteilung und Sanktionierung der TĂ€ter fĂŒhren und ersparen sich daher den mit der Strafanzeige verbundenen bĂŒrokratischen Aufwandâ, so Genth. Nicht angezeigte LadendiebstĂ€hle fĂ€nden dann aber auch keinen Eingang in die Statistik. Im Ăbrigen bewegen sich im Zehn-Jahresvergleich aber auch die amtlichen Zahlen der PKS weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.
In Reaktion auf die fĂŒr viele Handelsunternehmen dramatische Entwicklung legt der HDE immer wieder umfassende VorschlĂ€ge zur besseren BekĂ€mpfung des Ladendiebstahls vor. âIm Koalitionsvertrag wurden die Sorgen der HĂ€ndler aber trotz deutlicher Hinweise des HDE nicht zufriedenstellend aufgegriffen. Die PlĂ€ne der Regierungsparteien, mit einem Pakt fĂŒr den Rechtstaat die personelle und materielle Ausstattung der Justiz zu verbessern und die Digitalisierung voranzutreiben, sind ein Schritt in die richtige Richtung. Da muss aber noch mehr kommenâ, so Genth weiter. Zum Beispiel mĂŒssten im Rahmen der geplanten Reform des Strafprozessrechts die Möglichkeiten der Staatsanwaltschaften, Strafverfahren faktisch aus EffizienzgrĂŒnden einzustellen, durch gesetzliche Ănderungen eingeschrĂ€nkt werden. Um eine spĂŒrbare Sanktion der gewerbsmĂ€Ăigen beziehungsweise in Banden agierenden TĂ€ter zu gewĂ€hrleisten, seien darĂŒber hinaus strafrechtliche Ănderungen in Bezug auf die schweren Diebstahlsdelikte dringend erforderlich. âEs geht um PrĂ€vention durch konsequentere und hĂ€rtere Strafen. Es muss klar sein, dass Ladendiebstahl keine Bagatelle, sondern eine Straftat ist, die nicht selten mit hoher krimineller Energie ausgefĂŒhrt wirdâ, so der HDE-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer.
Quelle: Handelsverband Deutschland – HDE e.V. am 24. Juni 2025
Symbolfoto Ladendieb (c) Andrey Popov