GMK-Beschluss: Testpflichten für geimpftes und genesenes Praxis-Personal erleichtern
Magdeburg. Die mit dem Infektionsschutzgesetz (§ 28 b IfSG) vorgeschriebenen Testpflichten für Geimpfte und Genesene vor allem in Arztpraxen und Kliniken sollen erleichtert werden. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) fordert den Bundesgesetzgeber auf, klarzustellen, dass für immunisierte Beschäftigte in bestimmten Einrichtungen (§ … Weiter