Neues Gesetz fĂŒr Mutterschutz: Schutz nach Fehlgeburt eingefĂŒhrt
Schwangere, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben ab sofort Anspruch auf Mutterschutz. Die entsprechende GesetzesĂ€nderung trat zum 1. Juni in Kraft. Mit dem neuen Gesetz erhalten Frauen bei einer Fehlgeburt ab dem vierten Schwangerschaftsmonat erstmals eine gesetzlich … Weiter