EVG: Arbeitgeber verhöhnt BeschÀftigte mit Scheinangebot
Die EVG sieht in den vom Arbeitgeber vorgelegten Unterlagen keinerlei Grundlage, um in Verhandlungen einzutreten. âDas Papier, das uns am spĂ€ten Dienstagabend endlich vorgelegt worden ist, verdient den Namen Angebot nicht, das brĂŒskiert unsere Kolleginnen und Kollegen und das ist … Weiter