Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg: Verfahren findet nach Entscheidung des Generalbundessanwaltes vor dem Landgericht Magdeburg statt
Magdeburg. Nach der Entscheidung des Generalbundesanwaltes das Verfahren nicht zu ĂŒbernehmen steht fest, dass die 1. groĂe Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Magdeburg zustĂ€ndig bleibt. Nach derzeitigem Sachstand wird das Gericht frĂŒhestens am 13. Oktober 2025 eine Eröffnungsentscheidung treffen und hierbei … Weiter