Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg: Verfahren findet nach Entscheidung des Generalbundessanwaltes vor dem Landgericht Magdeburg statt

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Magdeburg. Nach der Entscheidung des Generalbundesanwaltes das Verfahren nicht zu ĂŒbernehmen steht fest, dass die 1. große Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Magdeburg zustĂ€ndig bleibt. Nach derzeitigem Sachstand wird das Gericht frĂŒhestens am 13. Oktober 2025 eine Eröffnungsentscheidung treffen und hierbei … Weiter